Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Bundestagsabgeordnete der Südpfalz, Dr. Thomas Gebhart (CDU), hat sich im Zusammenhang mit der Vogelgrippe in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gewandt. Gebhart regt an, den aktuellen Fall in Wörth zum Anlass zu nehmen, um die bestehende Rechtslage zu überdenken. Gebhart: „Nur durch eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts in Neustadt, das große Engagement der Mitglieder des Vogelzuchtvereins Wörth und das beherzte Vorgehen des Landrats Dr. Fritz Brechtel konnte das Keulen aller Tiere bislang verhindert werden.“
Das Umweltministerium in Mainz hatte auf die Komplettkeulung gedrängt. Die Geflügelpestschutzverordnung erfordert bei Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest H5 die Tötung der gehaltenen Vögel, also die komplette Keulung. Auch dass die Tiere teilweise auf der roten Liste stehen, spielte offenkundig keine Rolle.
Nach Gebharts Ansicht sollte der Fall jetzt zum Anlass genommen werden, um einen kritischen Blick auf die Gesetzeslage zu werfen. Selbstverständlich muss die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung im Vordergrund stehen. Es stellt sich aber die Frage, ob in einem solchen Fall sämtliche Tiere zu keulen sind. Eine differenzierte Betrachtung wäre sicherlich angemessen.“
Gebharts Bundestagskollege Norbert Schindler, zugleich Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, hat sich in einem Schreiben an Bundesminister Schmidt in gleicher Weise geäußert.