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Bobenheim-Roxheim -Doris Barnett: Nachzug des syrischen Kleinkindes in Bobenheim-Roxheim hat die Kreisverwaltung in der Hand

Bobenheim-Roxheim/Metropolregion Rhein-Neckar.

SPD-Bundestagsabgeordnete Doris Barnett hofft auf Einsehen des dortigen Ausländeramtes
„Am 18. Oktober hat mich der Bürgermeister von Bobenheim-Roxheim, Michael Müller, darüber informiert, dass die von ihnen betreute syrische Familie Rudajna Almerai und Khaled Osman ihr Kleinkind nicht nach Deutschland nachholen können“, informiert Doris Barnett. Auf ihrer Flucht Ende 2015 hatten die Familie das erst 9 Monate alte Baby wegen der zu erwartenden Strapazen im Libanon zurücklassen müssen. Der Antrag auf Familienzusammenführung wurde am 13.10.2016 abgelehnt. Über den Fall berichtete ausführlich eine Tageszeitung am 26. Oktober 2016.
„Ich bin froh, dass ich mich gleich einschalten konnte. Denn ich weiß wohl, dass die Regelung über den Nachzug subsidiär Schutzberichtig-ter nicht immer einsichtig ist und auch zu unverständlichen Ergebnissen führt. Im vorliegenden Fall wäre es unmenschlich, dem Kleinkind über Jahre seine Familie vorzuenthalten – es ist ja jetzt schon über ein Jahr von seiner Mutter getrennt.
Auf meine Anfrage teilte das BAMF heute (2.11.2016) mit, dass ‚in besonderen Härtefällen aber auch bei subsidiär Schutzberechtigten weiterhin eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen möglich‘ ist. Und weiter: „Zuständig für eine Entscheidung ist die Ausländerbehörde; das Bundesamt kann hier keinen Einfluss geltend machen. Bei einem Wohnsitz in der Gemeinde Bobenheim-Roxheim liegt die Entscheidung bei der Ausländerbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises.“ Doris Barnett weiter: „Jetzt hoffe ich sehr, dass die Ausländerbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises bei diesem humanitären Anliegen doch einen ‚besonderen Härtefall‘ erkennt und nicht auf der zweijährigen Warte-zeit für die familiäre Zusammenführung des Kleinkindes mit seinen Eltern besteht. Denn wir haben ein Gesetz geschaffen, das Ausnahmen ausdrücklich zulässt – und diese werden nicht von einer Bundesbehörde getroffen, die weit weg ist, sondern vor Ort!“

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