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Ludwigshafen – Ex-Freundin geschlagen, beleidigt und bedroht

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Am 18.07.2016 kam eine 32-jährige Frau zur Polizeiinspektion und teilte mit, dass ihr Ex-Freund sie nach einem Streitgespräch im Gesicht und am Kopf verletzt habe. Später habe er ihr dann geschrieben, dass er sie beobachten, bei günstiger Gelegenheit abpassen und dann umbringen werde. Zudem beleidigte er sie. Die Frau wurde beraten und ihr wurden Verhaltenstipps zum Umgang mit Stalkern gegeben.
Gegen den Mann wird nun ermittelt. Zum Schutz vor Stalkern sollten Opfer die nachfolgenden Ratschläge beherzigen:

• Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
• Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn).
• Bei einer akuten Bedrohung alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
• Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
• Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
• Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden.
• Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC über technische Schutzmöglichkeiten beraten.
• Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.

• Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
• Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
• Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine “Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung” nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

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