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Metropolregion Rhein-Neckar – ASF zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

Stuttgart / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak/SPD-Landesverband Baden-Württemberg) – Unrecht und Gewalt an Frauen geschieht tagtäglich überall auf der Welt – auch bei uns! Am 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, suchen wie an jedem Tag im Jahr in ganz Deutschland mehrere hundert Frauen Zuflucht in einem Frauenhaus. Sie fliehen vor der Gewalt ihres Partners, häufig vor der Gewalt des Vaters ihrer Kinder gemeinsam mit den Kindern. Solange sie den Täter nicht offiziell anzeigen, wird seine Tat weder verfolgt noch offiziell verurteilt.

 

Es dauerte lange, bis sogenannte häusliche Gewalt überhaupt in das allgemeine Bewusstsein dringen konnte. Und noch heute wird es in vielen Ländern dieser Welt als Privatsache angesehen, wenn innerhalb der Familie Gewalt an Frauen geschieht. Mit dem Slogan „Das Private ist politisch“ wurde dieses Tabu vor Jahrzehnten in Deutschland durch die Frauenbewegung gebrochen. Dennoch geschieht die Gewalt weiterhin, Frauen fliehen davor ins Frauenhaus, doch lassen sie sie meist ungesühnt aufgrund ihrer emotionalen und häufig ökonomischen Bindung an den Täter.

 

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) in Baden Württemberg kämpft seit vielen Jahren für einen Rechtsanspruch der Frauen auf Schutz vor Gewalt. „Mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen hat die baden württembergische Landesregierung im vergangenen Jahr auf Landesebene ein deutliches Zeichen gesetzt“, so die ASF-Landesvorsitzende Andrea Schiele. Die Landeskoordinierungsstelle soll die Zusammenarbeit aller Behörden und Institutionen auf kommunaler und Landesebene verbessern, die mit der Bekämpfung von Gewalt an Frauen zu tun haben. „Unsere Gesellschaft darf Gewalt gegen Frauen nicht hinnehmen“, darin ist sich Schiele mit Sozialministerin Altpeter einig. Claudia Schöning-Kalender, Mitglied im ASF-Bundes- und Landesvorstand, fügt hinzu „Dazu gehört auch ein effektiver Schutz vor Gewalt für Frauen auf der Flucht und in den häufig völlig überfüllten Flüchtlingsunterkünften.“

 

Die menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ergeben sich aus den völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland ratifiziert hat. Für deren konsequente Durchsetzung setzt sich die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen am 25. November wie an jedem Tag ein.

 

 

Hintergrundinformation:

Der 25. November wurde 1999 von den Vereinten Nationen als internationaler Gedenktag gegen Gewalt an Frauen anerkannt. Zuvor hatten ihn 1981 lateinamerikanische Feministinnen ausgerufen zur Erinnerung an die Ermordung der drei Schwestern Mirabal, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst nach monatelanger Folter getötet worden waren.

 

Dr. Gudrun Igel-Mann
SPD-Landesverband Baden-Württemberg
Wilhelmsplatz 10, 70182 Stuttgart
Postfach 10 42 63, 70037 Stuttgart
Tel. 0711/61936-37
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