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Landau – Bioabfall: Landauer Weg ist in der Satzung verankert

Landau/ Metropolregion Rhein Neckar.
EWL setzt auf grüne Tonne – ab 1. Juli neue Regeln zur Befreiung im Einzelfall

Das Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist nun auch in den kommunalen Statuten Landaus verankert: Verwaltungsrat und Stadtrat stimmten den geänderten Fassungen der Abfallwirtschaft- und der Abfallgebührensatzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL) zu. „Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt seit Januar dieses Jahres eine Benutzungspflicht für die Biotonne vor. Allerdings haben wir – auch im Interesse der Stadtteilbewohner – den Spielraum genutzt, den uns der Gesetzgeber für Ausnahmefälle gab“, erläuterte Bürgermeister Thomas Hirsch, Verwaltungsratsvorsitzender des EWL. Denn auch künftig soll es Landauer Bürgern erlaubt sein, organische Abfälle aus Haus und Garten selbst zu kompostieren und damit Dünger für das eigene Grundstück zu gewinnen. Für die Kompostierung gibt es allerdings ab dem 1. Juli 2015 neue Regeln.

Eindeutige Kriterien festgelegt
Wer sich als Eigenkompostierer künftig von der Biotonnenpflicht befreien lassen möchte, muss strengere Kriterien erfüllen als bisher. Er muss über eine Gartenfläche verfügen, die mindestens 50 Quadratmeter je Hausbewohner umfasst. Und er muss eine Kompostiermöglichkeit auf dem bewohnten Grundstück haben. Dies muss künftig bei Neuanträgen durch Grundstückspläne und Fotos belegt werden. Für den Aufwand, der durch Prüfung von Unterlagen und Erstellen eines entsprechenden Bescheids beim EWL entsteht, wird der Betrieb künftig eine Gebühr von 22,50 Euro erheben. Dieser Betrag ist nun in der Abfallgebührensatzung des EWL verankert.

Biotonne mit hoher Akzeptanz
„Die Landauer sind spitze beim Trennen von Abfällen“, betonte Thomas Hirsch. Und auch die Akzeptanz der grünen Tonne, die es in Landau bereits seit fast 20 Jahren gibt, sei hoch: Schon vor der Gesetzesneuerung im Januar 2015 nutzten fast 80 Prozent der Haushalte im EWL-Verantwortungsgebiet das separate Sammelgefäß für organisches Material. Zur Beliebtheit trägt bei, dass das Volumen mit 120 Litern großzügig bemessen ist und die Biotonne 34-mal im Jahr geleert wird; in der Vegetationsperiode sogar wöchentlich.

Fast 4.300 Tonnen Grüngut und Bioabfälle entsorgen die Landauer über die Biotonne jedes Jahr so, dass die organischen Materialien über eine Kompostierung wieder in den Stoffkreislauf gelangen. Bernhard Eck, Vorstand des EWL, machte in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass bei Vergärung des Bioabfalls mit anschließender Kompostierung die Energiebilanz besonders günstig ist.

Sachgerechte Nutzung als Ziel
Damit noch mehr organisches Material im natürlichen Kreislauf gehalten wird, motiviert der EWL die Landauer über eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur sachgerechten Nutzung der Biotonne. Denn: Bei der Analyse von Restabfällen kam ans Licht, dass in Landaus grauen Tonnen durchschnittlich rund 38 Prozent Bioabfälle entsorgt werden. Bei Eigenkompostierern waren die Werte allerdings mit gut 50 Prozent noch höher. Deshalb wird der EWL künftig die Voraussetzungen eines Haushalts bei einem Befreiungsantrag strenger prüfen, bestehende Befreiungen bleiben jedoch von der Neuregelung unberührt. Ergeben sich jedoch Änderungen, die eine Neubeantragung der Befreiung erforderlich machen, z. B. bei Eigentumswechsel, wird diese nur noch nach den vorgenannten Vorgaben erteilt. „Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen fordern uns als kommunalen Betrieb heraus. Unser System in Landau hat sich bewährt, auch weil die Bürgerinnen und Bürger hervorragend mitziehen“, sagte Thomas Hirsch abschließend. Er wünsche sich, dass dies auch in Zukunft so bleibt – denn der EWL handle gleichermaßen im Dienste der Bürger und der Umwelt.

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