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Bad Dürkheim – Warnung – Betrug mit Gewinnversprechen

Bad Dürkheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Bei der Polizei Bad Dürkheim wurden gestern und heute Anzeigen aufgenommen, denen ein Gewinnversprechen zu Grunde lag.

Im ersten Fall hatte ein 78-jähriger Mann im März 2015 schriftlich eine Gewinnmitteilung über einen mittleren, sechsstelligen Euro-Betrag erhalten. Im April 2015 meldete sich ein Rechtsanwalt, der ihm erklärte, dass er den Gewinn nicht rechtzeitig angefordert habe und deshalb eine Gebühr zahlen muss. Der Mann überwies daraufhin zweimal Beträge im vierstelligen Euro-Bereich. Die Überweisungen erfolgten jeweils per Western Union in die Türkei.
Bei Aufnahme des Sachverhalts in der Wohnung des Geschädigten erfolgten mehrere Anrufe der unbekannten Täter unter Anzeige der real existierenden Telefonnummern des BKA Wiesbaden und der Polizeiinspektion Grünstadt.
Bei der Gesprächsannahme durch einen Beamten der Polizei Bad Dürkheim, der sich im Verlauf des Gespräches auch als solcher zu erkennen gegeben hatte, gab der unbekannte männliche Täter, der mit bayerischen Akzent sprach, beharrlich an ein Mitarbeiter der Polizei Grünstadt zu sein. Als konkrete Nachfragen gestellt wurden, wurde er sogar ungehalten, beendete aber letztendlich das Gespräch.

Im zweiten Fall erhielt eine 78-jährige Frau am 04. und 05.05. 15 mehrere Anrufe u.a. von einer angeblichen Bankmitarbeiterin und einer angeblichen Rechtsanwältin. Diese teilten ihr mit, dass sie mehrere Zehntausend Euro gewonnen habe, zuvor aber noch einen niedrigen vierstelligen Euro-Betrag per Western Union überweisen müsse, um den Gewinn zu erhalten. Die Geschädigte überwies jedoch kein Geld und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Die Vorgehensweise der Tä. wird immer dreister: So wird sich von den Betrügern angeblich als Notar, Rechtsanwalt oder wie im genannten Fall als Polizist ausgegeben. Es werden Homepages fingiert, um deren Existenz und Seriosität zu unterstreichen. Ebenso wird über „Call-ID-Spoofing“ oder über Internet-Telefonie (VoIP), wie auch im ersten Fall, die Telefonnummer der Anrufer verschleiert, gar eine richtige Telefonnummer angezeigt, beispielweise die der örtlichen Polizei.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

Rufen Sie auf gar keinen Fall eine in einem Schreiben genannte oder auch im Telefonspeicher oder Display zu erkennende Telefonnummer zurück. Noch viel wichtiger: Überweisen Sie kein Geld, auch wenn Ihnen der zu überweisende Betrag im Hinblick auf den möglichen hohen Gewinn gering erscheint. Geben Sie niemals am Telefon oder einer E-Mail ihre Kontodaten heraus. Sammeln Sie möglichst alle wichtigen Daten wie Name der Firma, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit sowie Inhalt des Gesprächs und melden Sie dies umgehend der örtlichen Polizei.

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