Südliche Weinstraße – Kreisstraßenprogramm 2015 bis 2019 steht fest

Südliche Weinstraße/ Metropolregion Rhein-Neckar. Der Kreisausschuss des Landkreises Südliche Weinstraße hat sich in zwei Sitzungen mit einem Investitionsplan für die Instandhaltung und Sanierung der Kreisstraßen beschäftigt. Wesentliche Erkenntnisse brachte eine “Kreisbereisung” zu den kritischen Stellen, wo sich die Mitglieder des Ausschusses bei einem Vor-Ort-Termin mit der tatsächlichen Situation auseinandersetzen und mit den Fachleuten diskutieren und abwägen konnten. Den Beratungen zugrunde lag eine umfangreiche Ausarbeitung der Abteilung “Bauen und Umwelt” in Zusammenarbeit mit dem “Landesbetrieb Mobilität”, Speyer.

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Das vorhergehende Kreisstraßenprogramms 2009 bis 2014 hatte ein Investitionsvolumen von rund 4,3 Millionen Euro, wovon durch Landeszuschüsse etwa 2,8 Millionen Euro gedeckt waren und beim Landkreis 1,5 Millionen Euro zur Finanzierung verblieben. Die großen Baumaßnahmen in diesem Zeitraum waren die Südumgehung Maikammer, Straßen in Kapellen-Drusweiler, Mühlhofen, Böchingen, Wernersberg, bei Maikammer-Alsterweiler sowie die Strecke Offenbach – Hochstadt; hinzu kamen noch Kreiselbauten und der neue Radweg von Venningen nach Altdorf.

Für das Jahr 2015/2016 musste eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob die Sanierung der K 58 von Burrweiler (Ortsausgang) Richtung Modenbachtal bis zum Abzweig Weyher in die Finanzierung kommt oder die Ortszufahrt nach Blankenborn (K 12). Nach der Besichtigungstour und einer ausführlichen Diskussion beschloss der Kreisausschuss in großer Übereinstimmung, in diesem Jahr (2015) die Straße zwischen Burrweiler und Weyher instand zu setzen und für das Jahr 2016 die Ortszufahrt nach Blankenborn vorzusehen. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass beide Strecken in einem schlechten Zustand sind und dringend der Erneuerung bedürfen. Die K 58 wird in 2015 verwirklicht, weil diese Maßnahme zwar unter Vollsperrung ausgeführt werden muss, aber Umleitungsstrecken vorhanden sind. Eine größere Vorplanung ist nicht notwendig, da komplett im Bestand ausgebaut wird. Im Unterschied dazu ist die K 12 die einzige Zufahrt, die den Ortsteil Blankenborn mit der B 427 verbindet. Auch hier muss die Baumaßnahme bei Vollsperrung der Strecke durchgeführt werden, was eine schwierige Umleitungsführung durch den Wald notwendig macht. Die vorhandenen Waldwege können den Verkehr nicht ohne weiteres aufnehmen. Vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahme muss deshalb gemeinsam mit der Forstverwaltung eine Wegeführung gefunden werden, wofür wahrscheinlich Waldwege ausgebaut werden. Dafür ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Vor diesem Hintergrund war es nicht realistisch, diese Strecke bereits 2015 in Angriff zu nehmen.

Den Ausschussmitgliedern war ebenfalls daran gelegen, den Verfall von Fördermitteln zu vermeiden. Auch deshalb wurde die Abwägung getroffen, diese Reihenfolge (Burrweiler/Weyher in 2015 und Blankenborn in 2016) zu entscheiden. Der Landesbetrieb Mobilität und das Bauamt der Kreisverwaltung sicherten gemeinsam zu, die notwendigen Planungen und Vorbereitungen für den Straßenbau nach Blankenborn so zügig als möglich in 2015 durchzuführen, um dann im Jahr 2016 beginnen zu können.

Auch die Straßenbaumaßnahmen für die folgenden Jahre bis 2019, wenn neue Förderrichtlinien gelten, wurden festgelegt
Im Jahr 2017 folgt der Bestandsausbau der K 40 im Gewerbegebiet von Offenbach und der Bestandsausbau der K 59 zwischen Burrweiler und Hainfeld. Im Jahr 2018 wird die “Villastraße” (K64) von Edenkoben zur Villa Ludwigshöhe erneuert und im Jahr 2019 folgt der Bestandsausbau von Frankweiler nach Nußdorf und von Sarnstall bis zur Kreisgrenze Richtung Lug.

Damit hat der Ausschuss Festlegungen für ein Investitionsvolumen zwischen 2015 und 2019 in Höhe von 4,1 Millionen Euro getroffen, welches in den nächsten Jahren in die jeweiligen Haushalte eingeplant wird.

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