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Bensheim A5 – Neun Kontrollen, sechsunddreißig Verstöße / Großraum- und Schwertransporte im Visier der Polizei

Bensheim/ Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Polizeibeamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen nahmen am Dienstagnachmittag (31.3.2015) bis in die späten Abendstunden auf der Tank- und Rastanlage Bergstraße an der A 5 in Richtung Darmstadt fahrende Großraum- und Schwertransporte unter die Lupe. Neun Fahrzeugeinheiten wurden kontrolliert. Alle kontrollierten Fahrzeuge oder deren Fahrer und Halter mussten beanstandet werden. Insgesamt wurden sechsunddreißig unterschiedliche Verstöße festgestellt. In fünf Fällen wurde gegen die Vorschriften zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Viermal war
die Ladung mangelhaft oder gar nicht gesichert. Fünfmal waren
technische Mängel vorhanden, in sieben Fällen wurden die zulässigen Gewichte überschritten, vier Mal stimmten Abmessungen. Sechsmal fehlten die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse und in fünf Fällen war auch die Geschwindigkeit in Thema. Es wurden insgesamt 2 Verwarnungsgeldverfahren und 15 Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen drei Unternehmer wurden so genannte Verfallverfahren eingeleitet, da sie sich durch die begangene Ordnungswidrigkeit einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft haben, den wes abzuschöpfen gilt. Zur Sicherung eines Bußgeldverfahrens wurde bei einem ausländischen Fahrer eine Sicherheitsleistung in einer Höhe von 305.- EUR einbehalten. Zwei Fahrzeugen musste zumindest temporär die Weiterfahrt untersagt werden. Ein Kleintransporter mit EU-Zulassung war um fast eine Tonne (34 %) überladen. Außerdem war ein Vorderreifen so stark abgefahren, dass bereits das Gewebe des Reifenaufbaues sichtbar war. Erst nach Entladung und Reifenwechsel konnte der Fahrer seine Fahrt nach ca. 3 Std. Aufenthalt fortsetzten. Ein Sattelzug, der mit einem Bagger beladen war, musste ebenfalls einen Reifen wechseln, weil auch dieser bereits bis auf das Gewebe abgefahren war. Bei einem Abschleppwagen, der einen anderen Lkw überführte, waren das zulässige Gewicht, die Länge und die Höhe überschritten. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis für diesen Transport konnte er nicht vorlegen. Die Weiterfahrt wurde bis zur Vorlage der Genehmigung untersagt. Ebenso gilt dies für zwei Sattelzüge, die übergroße Maschinen transportierten. Die in einer Erlaubnis genehmigte Überbreite war nochmals überschritten, ebenso die Achslast an jeweils zwei Achsen. Zudem war die Ladung nicht ausreichend gesichert und beide hatten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.
Außerdem war auch hier an einem Fahrzeug ein Reifen bis auf die Karkasse abgefahren. Bis nun entsprechende neue Genehmigungen und Erlaubnis vorliegen, die Ladung nachgesichert und an einem der Fahrzeuge die Zugmaschine getauscht ist, werden wohl einige Tage vergehen. Auch zwei Fahrzeugen aus dem Schaustellergewerbe durften nicht weiterfahren. An einem Gespann, bestehend aus einem Lkw mit Anhänger, beladen mit einem Karussell, wies der Anhänger Risse am Rahmen auf und die Hinterachse war um fast 4 Tonnen (38 % ) überladen. An dem an der Zugmaschine montierten Ladekran tropfte zudem Hydrauliköl aus einem undichten Schlauch. Die Ladung völlig unzureichend gesichert. Ein 7,5-Tonner Lkw war um fast vier Tonnen überladen (ca. 43 %) und das auf einem Anhänger mitgeführte Kassenhäuschen nur mit zerschlissenen, unbrauchbaren Gurten gesichert. Während der Anhänger mit dem Karussell einem amtlich anerkannten Kfz.-Sachverständigen vorgeführt wird, kann der kleine Lkw nach Teilentladung und Nachsicherung der Ladung seine Fahrt fortsetzen.

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