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Wiesloch – Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen 20-jährigen Wohnsitzlosen

Wiesloch/ Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen 20-jährigen Wohnsitzlosen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Mann erlassen. Der Wohnsitzlose steht im dringenden Verdacht, am frühen Sonntagmorgen einen 46-jährigen Mann mit einem Messerstich verletzt zu haben.

Der Verdächtige und der 46-Jährige gerieten in der Nacht zum Sonntag in der Obdachlosenunterkunft im Adelsförsterpfad in Streit.
Nachdem sich der Geschädigte gegen 2.00 Uhr zum Schlafen gelegt hatte, soll der 20-Jährige ein Messer genommen und auf sein Opfer eingestochen haben. Der 46-Jährige floh daraufhin aus der Unterkunft zu einer nahegelegenen Diskothek und wurde dabei von dem Tatverdächtigen verfolgt. Erst als sich ein couragierter Zeuge einmischte, ließ der 20-Jährige von seinem Opfer ab und kehrte wieder in die Obdachlosenunterkunft zurück. Dort wurde er kurze Zeit später von Beamten des Polizeireviers Wiesloch festgenommen.

Der Geschädigte erlitt eine Stichverletzung, die im Krankenhaus behandelt werden musste. Lebensgefahr bestand nicht. Der Mann konnte die Klinik am darauffolgenden Tag bereits wieder verlassen.

Am Sonntag wurde der 20-Jährige der Ermittlungsrichterin vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

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