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Ludwigshafen – Demo: Angemeldeter Aufzug untersagt . Nur stationäre Kundgebung ab 14 Uhr vor dem Ludwigshafener Hauptbahnhof unter strengen Sicherheitsauflagen genehmigt

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein Neckar – Stadtverwaltung Ludwighafen untersagt beabsichtigten Aufzug im Gebiet um den Hauptbahnhof – „Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Unbeteiligter steht im Vordergrund“ – Mit erheblichen Verkehrseinschränkungen ist am Sonntag im Stadtgebiet zu rechnen
Die Stadtverwaltung Ludwighafen hat den für kommenden Sonntag, 8. Februar 2015, angemeldeten Aufzug des Vereins „Gemeinsam-Stark Deutschland“ untersagt. Wegen der zwischenzeitlich, seit der Anmeldung der Veranstaltung Anfang Januar, gestiegenen Sicherheitsbedenken wird nach intensiver Erörterung zwischen Polizei und Stadtverwaltung lediglich eine stationäre Kundgebung ab 14 Uhr vor dem Ludwigshafener Hauptbahnhof unter strengen Sicherheitsauflagen genehmigt. Ursprünglich war ein Aufzug mit Streckenverlauf Hauptbahnhof-Pasadenaallee-Heinigstraße-Kaiser-Wilhelm-Straße und zurück zum Hauptbahnhof vorgesehen gewesen. Der Veranstalter rechnet mit 1.000 Menschen, die daran teilnehmen.
Eine ähnliche Einschränkung gab es bei einer „Hooligans gegen Salafisten“-Demonstration im vergangenen November in Hannover. Bei dem neu gegründeten Verein handelt es sich nach eigenen Angaben um eine Abspaltung des Netzwerks „Hooligans gegen Salafisten“. Der Verein steht in der Tradition dieser Gruppierung, so dass die Polizei ähnliche Aktionen und Ausschreitungen befürchtet, wie sie sich in der Vergangenheit bei vergleichbaren Veranstaltungen ereigneten.
„Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Das Versammlungsrecht genießt einen hohen Grundrechtsschutz. Eine Einschränkung ist im konkreten Fall jedoch erforderlich, um die Sicherheit sämtlicher Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sowie Unbeteiligter an diesem Tag nicht zu gefährden“, sagten Ordnungsdezernent Dieter Feid und Polizeipräsident Jürgen Schmitt am Mittwoch, 4. Februar 2015.
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Aufeinandertreffen der Gruppen und Gewaltübergriffe verhindern
Neben der Kundgebung am Hauptbahnhof liegen der Stadtverwaltung zwischenzeitlich sechs weitere Anmeldungen für verschiedene Veranstaltungen vor, zu denen etwa 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden. Im Vorfeld hatte sich ein breites Bündnis unter anderem aus Verbänden, Bürgerinitiativen und Religionsgemeinschaften formiert, das sich mit mehreren angemeldeten Veranstaltungen im Stadtgebiet gegen die Kundgebung am Bahnhof richtet. Die zentrale Versammlung, an der auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse teilnehmen werden, findet ab 11 Uhr auf dem Theaterplatz statt.
„Erklärtes Ziel von Polizei und Stadtverwaltung ist, die Veranstaltungen schon im Vorfeld konsequent räumlich voneinander zu trennen, um ein direktes Aufeinandertreffen und damit Gewaltübergriffe zu verhindern“, betonten Feid und Schmitt. Deshalb wird der Berliner Platz am kommenden Sonntag für Versammlungen wegen erheblicher Sicherheitsbedenken nicht zur Verfügung stehen. Eine Trennung der unterschiedlichen Gruppen im Bereich der ankommenden S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse ist nicht ausreichend sicher zu bewerkstelligen. Zudem sind aus Sicherheitsgründen jegliche Aufzüge am 8. Februar 2015 im Stadtgebiet untersagt.
Verkehrseinschränkungen im Stadtgebiet – Bürgertelefon zur Information der Bürgerinnen und Bürger ist ab Donnerstag geschaltet
Bei der Planung des Sicherheitskonzeptes waren Polizei und Stadtverwaltung bemüht, die Beeinträchtigungen wegen der geplanten Veranstaltungen und Kundgebungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende so gering wie möglich zu halten. Die Polizei und die Stadtverwaltung als Versammlungsbehörde haben die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Hierfür sind weiträumige Absperrungen erforderlich, die das angrenzende Gebiet um den Hauptbahnhof und weite Teile der Innenstadt betreffen. Die Absperrungen werden am Sonntag in der Zeit zwischen 9 und 10 Uhr errichtet. Die Zufahrt mit Fahrzeugen ist in den betroffenen Gebieten grundsätzlich nicht möglich.
Informationen zu Einschränkungen und Behinderungen erhalten Bürgerinnen und Bürger über ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0621 5708-6000. Die Nummer ist von Donnerstag, 5. Februar 2015, bis einschließlich Sonntag, 8.Februar 2015, jeweils von 10 bis 20 Uhr geschaltet. Über aktuelle Verkehrsbehinderungen und -einschränkungen unterrichtet die Stadtverwaltung auch im Internet auf dem städtischen Portal www.ludwigshafen.de, das Polizeipräsidium Rheinpfalz informiert am Sonntag regelmäßig auf seinem Twitter-Account twitter.com/pp_rheinpfalz.
Der Zufahrt zur Innenstadt ist im Westen ab der Schlachthofkreuzung (Kreuzung Lorientallee / Rohrlachstraße / Frankenthaler Straße) gesperrt. Vom Rheinufer aus kommend ist die Durchfahrt der Wredestraße und der Kaiser-Wilhelm-Straße ab Höhe Bismarckstraße nicht mehr möglich. Die Lorient-, Pasadena- und Sumgaitallee sowie die Heinigstraße sind für Fahrzeuge nicht zugänglich. Ferner sind alle Straßen und Straßenabschnitte gesperrt, die von der Pasadenaallee, Heinigstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße umschlossen werden. Weiterhin ist die Saarlandstraße im Süden ab Einmündung Adlerdamm bis zur Bleichstraße gesperrt.
Die Hochstraße Süd / B37 ist am Sonntag in beiden Richtungen komplett gesperrt. Auf der B44 in Fahrrichtung Mannheim ist die Abfahrt Heinigstraße nicht befahrbar.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass am kommenden Sonntag absolute Halteverbote am Hauptbahnhof sowie für die Parkplätze in der Kaiser-Wilhelm-Straße im Abschnitt zwischen Heinigstraße und Westendstraße sowie in der Heinigstraße selbst und in der Bahnhofstraße im Bereich Westendviertel gelten. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Fahrzeuge rechtzeitig an anderer Stelle zu parken. Entsprechende Hinweisschilder werden seit Mittwoch, 4. Februar 2015, aufgestellt.
Das Verlassen der abgesperrten Straßenzüge mit dem Auto ist möglich, sofern es die Situation und Sicherheitslage zulässt. Die Einfahrt in die gesperrten Abschnitte ist nicht möglich. Bei dringenden Anliegen können sich die Bürgerinnen und Bürger an das Bürgertelefon wenden, das weiterhilft.
Weiterhin kommt es zu Einschränkungen im Straßenbahnverkehr. Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH wird am Sonntag ab 9 Uhr einen Sonderfahrplan haben.

Gemeinsame Presseerklärung der Stadtverwaltung Ludwigshafen und der Polizeidirektion Ludwigshafen

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