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Ludwigshafen – Gerhard Schönfelder, Leiter Immobilienvermittlung der Sparkasse Vorderpfalz informiert zum Thema “Widerrufsrecht bei Maklerverträge”

Schönfelder_Gerhard-Pass_271014Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Sparkasse Vorderpfalz: Widerrufsrecht für Maklerverträge – Schutz für Mieter und Käufer – Seit dem 13. Juni 2014 gilt für Maklerverträge ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wie man es vom Online-Einkauf kennt. Viele Kunden reagieren aufgrund von Unwissenheit ablehnend auf die neue Gesetzeslage. Dabei schützt sie den Verbraucher.

Gerhard Schönfelder, Leiter Immobilienvermittlung der Sparkasse Vorderpfalz informiert: “Was beim Kauf im Internet, dem Abschluss eines Zeitungsabonnements an der Haustür oder der Unterzeichnung einer Versicherung auf dem heimischen Sofa seit Jahren gang und gäbe ist, gilt seit Mitte Juni 2014 erstmalig auch für Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers sowie im sogenannten Fernabsatz (E-Mail, Internet, Fax, Telefon etc.) abgeschlossen wurden: Der Kunde hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB”.

Immer mehr Kontakte mit Immobilienmaklern kommen mittlerweile elektronisch über Immobilienportale oder die Internetseiten der Makler zustande. Findet zum Beispiel ein Interessent ein Miet- oder Kaufobjekt im Internet und schickt eine Anfrage per Mail an den Makler, so kommt ein Maklervertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits zustande, wenn der Immobiliensuchende sich erst einmal unverbindlich informieren und die Leistungen des Maklers (Informationen, Exposé, Besichtigung etc.) in Kenntnis der Provisionspflicht in Anspruch nimmt.

Ab sofort ist der Makler bei Abschluss eines elektronischen Maklervertrages verpflichtet, den Interessenten über sein Widerrufsrecht aufzuklären und ihm ein Widerrufsformular zukommen zu lassen, bevor er die Maklerleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht bevor der Kunde eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Viele Kunden reagieren irritiert auf die neue Widerrufsbelehrung, fühlen sich eher „abgezockt“ statt geschützt. Die Erfahrung zeigt, dass manche, die das mehrseitige Widerrufsformular erhalten und bestätigen sollen, sich nicht mehr beim Makler melden. Zu Unrecht, da den Kunden nur zusätzliche Rechte eingeräumt und nicht genommen werden.

Das sollten Verbraucher zum neuen Widerrufsrecht bei Maklerverträgen wissen:
• Verbraucher gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht extra in Rechnung gestellt.
• Haben Verbraucher nach der Besichtigung kein Interesse an dem Objekt, müssen sie – wie bisher – nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Der Makler stellt keine Rechnung.
• Eine Provision muss – wie bisher – nur dann gezahlt werden, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.
• Makler können das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Interessenten nicht darauf verzichten, da beide an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sind.
• Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück. Der Makler hat hierauf keinen Einfluss. Möchte der Makler ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung (z.B. in Form einer Unterschrift), bevor er tätig wird, gehen Kunden damit keine gesonderte Vereinbarung ein.

Die neue Regelung beruht auf der europäischen Verbraucherrechterrichtlinie und wurde vom deutschen Gesetzgeber zur Vereinheitlichung in dieser Form eingeführt, damit ein europaweiter Verbraucherschutz gewährleistet wird. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei den Immobilienvermittlern der Sparkasse Vorderpfalz. Kontakt: Gerhard Schönfelder, Leiter Immobilienvermittlung, Telefon 06232 103-286, E-Mail: gerhard.schoenfelder@sparkasse-vorderpfalz.de.

Bild: Gerhard Schönfelder, Leiter Immobilienvermittlung der Sparkasse Vorderpfalz: Seit dem 13. Juni 2014 gilt für Maklerverträge ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das Mieter und Käufer besser schützt.

Über die Sparkasse Vorderpfalz
Die Sparkasse Vorderpfalz ist mit einer Bilanzsumme von 6 Milliarden Euro und 1.100 Mitarbeitern die größte Sparkasse in Rheinland-Pfalz. Im Marktbereich verfügt die Sparkasse Vorderpfalz über 62 Geschäftsstellen und SB-Servicestellen sowie Betreuungs- und KompetenzCenter für Geldanlage und Vorsorge, Immobilienkauf und -finanzierung, Internationales Geschäft, Versicherungsfragen, Gewerbekunden, Stiftungen, Selbständige in Frei- und Heilberufen, Existenzgründer und Immobilieninvestoren. Die Mitarbeiter in den KompetenzCentern sind Ansprechpartner bei speziellen Fragen, die aufwändigere und individuelle Lösungen verlangen. Wichtiger Teil der Philosophie der Sparkasse Vorderpfalz ist die Kundennähe, denn daraus resultieren leichte Erreichbarkeit und kurze Entscheidungswege. Nähe bedeutet für die Sparkasse auch, dass die Mitarbeiter ihre Kunden und das Geschäftsgebiet rundherum kennen. Die Verbundenheit mit den Städten Ludwigshafen, Schifferstadt und Speyer sowie dem Rhein-Pfalz-Kreis zeigt sich auch in der breiten Förderung von sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen und sportlichen Einrichtungen und Aktivitäten.

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