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Heidelberg – Wieblingen: Schützenswerten Ortskern erhalten

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Heidelberger Gemeinderat hat am 9. Oktober 2014 den Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung für den historischen Ortskern des Stadtteils Wieblingen gefasst. Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung soll die Grundstücke im Bereich zwischen Kappesgärten, Neckarauer Straße, Edinger Straße, Adlerstraße und Neckarhamm bis zur Hermann-Treiber-Straße umfassen. Eine erste Prüfung hat ergeben, dass das Gebiet um den historischen Ortskern die Eigentümlichkeit des Ortsbildes bewahrt hat. Es sind im ausreichenden Umfang noch positive ortsbildprägende bauliche Anlagen vorhanden. Ziel einer Erhaltungssatzung ist es, die städtebauliche Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner vorhandenen stadträumlichen Gestalt zu erhalten und erhaltenswerte stadtbildprägende Bereiche zu schützen. Erneuerung und Bauen sollen unter Wahrung der städtebaulichen Eigenart unterstützt, gleichzeitig aber städtebaulich nachteilige Vorhaben verhindert werden. Die Regelung hat den Erhalt baulicher Anlagen zum Ziel, die das Ortsbild prägen oder sonst von städtebaulicher Bedeutung sind. Damit wird auch ein gestalterischer Rahmen vorgegeben, in den sich Neubauten einzupassen haben.

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