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Heidelberg – Schuldenfrei nach sechs Jahren?

Heidelberg / Metropolregion Rhein Neckar -Die Insolvenzordnung eröffnet überschuldeten Privathaushalten und Einzelpersonen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfanges. Der “redliche” Schuldner muss ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen, um nach längstens sechs Jahren von seinen Restschulden befreit zu werden. In diesem Vortrag werden die gesetzlichen Grundlagen, die einzelnen Schritte des Verfahrens und die Obliegenheiten des Schuldners dargestellt. Die neuesten Gesetzesänderungen, die bereits 2014 in Kraft treten werden, sind vom Vortragenden, Schuldnerberater Wolfgang Klein, berücksichtigt. Der Vortrag ist eine Kooperationsveranstaltung mit der Schuldnerberatungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und wird im Rahmen der Aktionswoche “Bündnis gegen Armut und Ausgrenzung” am 15. Oktober um 19:30 Uhr kostenfrei im Saal der Volkshochschule Heidelberg, Bergheimer Str. 76, angeboten.

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