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Mannheim – Ausweisung von Altlastenverdachtsflächen übliches Vorgehen bei ehemals militärisch genutzten Flächen

Mannheim/ Metropolregion Rhein-Neckar. Der Fachbereich Grünflächen und Umwelt hat 2012 für alle Konversionsflächen eine Erhebung über Altlastenverdachtsflächen beauftragt. Diese Erhebung stellt auf Basis der vorherigen Nutzungen, beispielsweise durch Tankstellen oder Fahrzeugwartung, Flächen dar, die möglicherweise belastet sein könnten. Die Einstufung der Verdachtsflächen wurde im Altlasten-Kataster der Stadt Mannheim erfasst und ist dort auch der Öffentlichkeit zugänglich. Die Ausweisung von Verdachtsflächen und die Notwendigkeit von deren Untersuchung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurden außerdem auf Veranstaltungen zum Bürgerdialog Coleman und Franklin sowie bei der Planungsgruppe Spinelli öffentlich angekündigt.

BIMA für Untersuchungen zuständig

Die Katierung dient als Grundlage für die eigentliche Altlasten-Untersuchung, die derzeit läuft. Durchgeführt wird diese im Auftrag der BImA, die auch die Kosten der Untersuchung trägt. Sollten in Bereichen des ehemaligen Kasernengeländes Teilflächen mit Sanierungsbedarf festgestellt werden, sind diese Flächen im Auftrag der BImA zu sanieren, bevor sie an die Stadt übergeben werden. Diese Vorgehensweise hat sich bereits bei anderen ehemaligen militärischen Liegenschaften in Mannheim bewährt.

„Die Ausweisung von Altlastenverdachtsflächen ist ein übliches Vorgehen bei ehemals militärisch genutzten Flächen. Es wird unabhängig von der späteren Nutzung der Fläche durchgeführt. Dies ist auch Voraussetzung für die Entwicklung eines Grünzugs Nord-Ost“, erläutert Umweltbürgermeisterin Felicitas Kubala. „Sollte sich an einer Stelle tatsächlich ein Verdacht bestätigen, muss die BImA als zuständige Stelle sich auch um die Beseitigung der vorgefundenen Altlast kümmern.“

Hintergrund zur Auflistung von Altlastenverdachtsflächen

Eine Einordnung von Verdachtsflächen in die höchste Gefahrstufe (rot/hohe Umweltrelevanz) bedeutet, dass vertiefter Untersuchungsbedarf besteht. Dazu gehören zum Beispiel Flächen, die zur Fahrzeugwartung genutzt wurden. Eine Einstufung von Flächen als mäßige bis geringe Umweltrelevanz ist aufgrund von konkreten Hinweisen unter anderem aus historischen Akten erfolgt. Hier handelt es sich zum Beispiel um verfüllte Flächen oder bereits früher (zum Beispiel US-seitig) untersuchte Bereiche mit annähernd bekanntem Stoffbestand und sehr geringem weiteren Bearbeitungsbedarf.

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