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Heidelberg – OB-Wahl: Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 28. September versandt

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – OB -Wahlen: Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am 19. Oktober 2014 in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird spätestens bis zum 28. September 2014 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Wahldienststelle bittet deshalb, mit Nachfragen bis zum 28. September zu warten. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte unter den Telefonnummern 06221 58-13550 und 58-13580 erkundigen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, können daraufhin innerhalb der Einsichtsfrist (29. September bis 2. Oktober 2014 zu den üblichen Öffnungszeiten) bei der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Zimmer 21, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

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