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Neustadt – „Rückenwind für gemeinschaftliche Weinwerbung“

Neustadt / Metropolregion Rhein Neckar – Mit großer Erleichterung hat die
Vorsitzende der Pfalzweinwerbung, Landrätin Theresia Riedmaier, auf das heutige
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Weinwerbeabgabe regiert. Das Gericht
in Karlsruhe hatte Beschwerden gegen die Landesabgabe zur Förderung des
rheinland-pfälzischen Weines zurückgewiesen und auch die Abgabe zur
Finanzierung des Deutschen Weinfonds für rechtmäßig erklärt. „Ich freue mich
sehr, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Auffassung eindeutig bestätigt hat.
Nach fünf Jahren der juristischen Auseinandersetzung steht damit fest, dass die
Werbeabgabe für Pfälzer Weine rechtmäßig ist“, sagte Riedmaier. Das Gericht
hatte in seinem Beschluss unter anderem darauf hingewiesen, dass
Werbemaßnahmen auf privatunternehmerischer Basis nicht mit annähernd
gleichen Erfolgsaussichten möglich seien. Damit bestätigt die Karlsruher
Entscheidung laut Riedmaier die überwältigende Mehrheit der Pfälzer Weingüter
und Winzergenossenschaften, die ein gemeinschaftliches Marketing für Pfälzer
Wein für notwendig halten. Diesen tausenden von Betrieben, die die Abgabe in
den vergangenen Jahren ohne Widerspruch gezahlt und damit ihre Zustimmung
zur Arbeit von Pfalzwein signalisiert hätten, dankte sie ausdrücklich. „Das Urteil
gibt uns Rückenwind für die zukünftige Arbeit im Interesse des Pfälzer Weins und
der Pfälzer Weinbaubetriebe, denn nun ist die Finanzierungsgrundlage sicher“,
hob Riedmaier hervor. Vor dem Karlsruhe Gericht hatten bereits der
Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz
und das Verwaltungsgericht in Neustadt die Abgabe für die Bewerbung des
Pfälzer Weins für verfassungsgemäß erklärt.

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