Lambsheim/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Am Sonntagabend, gegen 21.00 Uhr, stürzte ein 79-jähriger Radler beim Versuch auf den Gehweg aufzufahren. Er zog sich leichte Verletzungen zu. Bei dem Mann wurde ein Atemalkoholwert von 1,43 Promille festgestellt.
Das betagte Alter in Verbindung mit dem hohen Alkoholwert dürfte zur individuellen Fahruntauglichkeit geführt haben. Es wurde eine Blutprobe entnommen und eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss gefertigt. Obwohl der generelle Alkoholgrenzwert beim Radfahren bei 1,60 Promille liegt, bedeutet dies nicht, dass man sich an diesen Wert herantrinken kann. Zeigt ein Verkehrsteilnehmer mit einem Wert ab 0,3 Promille individuelle Anzeichen für eine Fahruntauglichkeit, so prüft Staatsanwaltschaft und Gericht ob der Straftatbestand verwirklicht wurde.