Südliche Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar. Landkreis SÜW klagt gegen das Gesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleiches
Der Landkreis Südliche Weinstraße wird heute gegen das Gesetz der Landesregierung zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs die Klageschrift beim Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz einreichen.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 16. Dezember 2013 auf Antrag der CDU-Kreistags-Fraktion beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, in Abstimmung mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz unverzüglich rechtliche Schritte gegen das am 15.10.2013 verkündete Gesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs in die Wege zu leiten.
Die Anwaltskanzlei Cornelius, Barthenbach, Haesemann & Partner (CBH) in Köln wird den Landkreis SÜW, ebenso wie die Stadt Pirmasens als Prozessbevollmächtigte vertreten. Die unterschiedlichen Gruppen der kommunalen Gebietskörperschaften (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Gemeinden) werden jeweils ein Leitverfahren auf dem direkten Weg der Rechtssatzverfassungsbeschwerde (Normenkontrolle) vor den VGH bringen.
Eine Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Musterprozess ist für diese Tage angekündigt, bisher liegt der Kreisverwaltung hierzu keine Information vom Innenministerium vor.