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Mannheim – Brief von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinitiative Kunsthalle

Mannheim/ Metropolregion Rhein-Neckar.Am 10. März 2014 hatte die Bürgerinitiative gegen die Kunsthalle Mannheim Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz Argumente gegen den Kunsthallenneubau mitgeteilt sowie eine Reihe von Fragen gestellt. Der Brief war mit einer Einladung zum zweiten Bürgerforum Kunsthalle am 28. März verbunden. Dr. Kurz hat auf das Schreiben folgendermaßen geantwortet:

“Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.03.2014. Ich freue mich, dass Sie Ihre Argumente beim 2. Bürgerforum mit der Ihnen „möglichen Sachlichkeit in der Öffentlichkeit vortragen“ wollen und bin Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Schreiben ebenfalls in diesem Sinne in die Diskussion einbringen. Überrascht war ich allerdings, dass ich Ihre Einladung an mich zunächst aus der Presse zur Kenntnis nehmen musste und das Einladungsschreiben erst zwei Tage später in meiner Post hatte. An Ihrer Veranstaltung am 28.03.2014 kann ich wegen der Kurzfristigkeit der Einladung aus terminlichen Gründen leider nicht teilnehmen. An diesem Abend findet eine lange vereinbarte Veranstaltung der Sepp-Herberger-Stiftung statt, deren Beirat ich angehöre. Sicher wäre es möglich gewesen, bei entsprechendem Interesse an einem Dialog mit mir, einen auch mir möglichen Termin zu vereinbaren, wie wir ja bereits in der Vergangenheit auch ein Gespräch mit Vertretern Ihrer Initiative durchgeführt haben.

In Beantwortung Ihrer Fragen kann ich Ihnen heute mitteilen, dass sich der Museumsgrundvertrag zwischen Stadt und Stiftung Kunsthalle Mannheim derzeit in der Schluss-Abstimmung befindet. Grundsätzlich ist es mir vorab wichtig zu betonen, dass Stadt und Stiftung eine überaus vertrauensvolle, höchst produktive Partnerschaft im Sinne einer gedeihlichen Entwicklung unserer Heimatstadt verbindet. Gemeinsame Grundsätze und Ziele sind in der Satzung der auf Basis einstimmiger Zustimmung des Gemeinderats von der Stadt Mannheim mitgegründeten Stiftung geregelt. Das gemeinsame Projekt Neubau Kunsthalle Mannheim ist ein vorbildhaftes Beispiel für öffentlich-private Partnership, das deutschlandweit Beachtung findet. Das Verfahren befindet sich derzeit in einem fortgeschrittenen Stadium der Verwirklichung, auch weil die beteiligten bekannten Unternehmer wie Herr Dr. Fuchs und Herr Dr. h.c. Hector ihre ganze Gestaltungskraft und Berufserfahrung in den Prozess einfließen lassen. Mannheim kann sich glücklich schätzen, neben so vielen aktiven Unterstützern und Spendern auch selbstlose engagierte Mäzene und Beweger aus der Privatwirtschaft für das Ausnahmeprojekt gefunden zu haben. Das wird der gesamten Bevölkerung zugute kommen und die Zukunft unserer Stadt prägen. Ich formuliere dies so ausdrücklich, weil Ihre Fragen den Eindruck erwecken, es handle sich bei Stadt und Stiftung um zwei Partner mit divergierenden Interessen. Sie verbinden jedoch gemeinsame Ziele, die Stiftung ist der gewählte Umsetzungsweg für ein städtisch verfolgtes Projekt.

Auch wenn noch keine Baumaßnahmen stattgefunden haben, ist das Projekt insgesamt weit fortgeschritten. Die vergebenen Planungsaufträge und bisherigen Ausgaben belaufen sich auf einen hohen einstelligen Millionenbetrag. Das von Ihnen öffentlich formulierte Ziel der Verhinderung des Projekts wäre schon von daher ein erheblicher ökonomischer Schaden für die Stadt Mannheim.

Ein Teil Ihrer Fragen würde sich im Übrigen verschärft für die von Ihnen angestrebte Modernisierung plus Neubau stellen, für die es weder eine politische, planungsrechtliche und finanzielle Grundlage gibt noch ein vergleichbares mäzenatisches Engagement.

In gebotener Kürze zu Ihren Fragen:

Zu 1.Es bedarf keiner Genehmigung des Grundvertrags.
Zu 2.Die Mitglieder des Stiftungsrats arbeiten ehrenamtlich.
Zu 3.1.Die Stadt übernimmt den Neubau.
Zu 3.2.Die Stadt hat sich Mitspracherechte gesichert und ist in allen Gremien vertreten.
Zu 3.3.Durch das fachlich einwandfreie Projektmanagement sowie durch die städtischen Vertreter
im Stiftungsrat.
Zu 4.1.Alle Beteiligten arbeiten darauf hin, die angesetzten Gesamtkosten einzuhalten. Die Posi-
tion „Unvorhergesehenes“ ist ausreichend dimensioniert.
Zu 4.2.Es gibt keine Absprachen.
Zu 5.1.Die Stadt übereignet der Stiftung nichts.
Zu 5.2.Nein.
Zu 5.3.Die Stiftung baut auf städtischem Grund, überdies durch die Stiftungssatzung, zusätzlich
durch den Museumsgrundvertrag.
Zu 6.1.Die Stadt wird über den Neubau verfügen können. Weder von der Stadt noch von der Stif-
tung ist geplant, den Neubau nach 30 Jahren abzureißen.
Zu 6.2.Die Stiftung unterstützt die Kunsthalle Mannheim ohne zeitliche Beschränkung.
Zu 7.Der Sachverhalt Abendakademie ist weder rechtlich noch tatsächlich vergleichbar. Auch ist Ihre Bewertung unzutreffend. Zur Kunsthalle: Die Betriebskosten für den Neubau werden mit fortschreitender Planung und Ausführung sorgfältig ermittelt und mit dem Kulturausschuss des Gemeinderats rechtzeitig diskutiert, um eine entsprechende Gestaltung des Betriebskostenzuschusses ab 2017 sicherzustellen. Der höhere energetische Standard wird gegenüber den bislang zu kalkulierenden Kostensteigerungen in diesem Bereich Einsparungen erbringen.

Ich bitte Sie, bei aller Unterschiedlichkeit in der Bewertung des im internationalen Wettbewerb ausgewählten Entwurfs und zur einstimmig vom Gemeinderat verfolgten Grundkonzeption eines Neubaus die Fakten wie die Professionalität des Verfahrens und das enorme persönliche und finanzielle Engagement Privater sowie deren klare Aussagen anzuerkennen.

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