Ludwigshafen/Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar – „Das wurde ja auch Zeit!“ war die spontane Aussage vieler Radfahrenden bei der Beleuchtungsaktion des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in Mannheim und Ludwigshafen. Am frühen Freitagabend war der ADFC wieder an der Mannheimer Zufahrt der Konrad-Adenauer-Brücke präsent, um für mehr Sorgfalt im Umgang mit der Fahrradbeleuchtung zu werben und dabei auch über den Wegfall der Dynamopflicht für Fahrräder informierte. Seit dem 1. August sind
Batterie- und Akkuleuchten für alle Räder erlaubt – vorher war dies nur für Rennräder bis 11 kg Gewicht möglich.
Die amtliche Bauartgenehmigung ist für jede Art von Fahrradbeleuchtung Pflicht – auch für Ansteckleuchten mit Batterien oder Akkus. Zugelassene Scheinwerfer und Rückleuchten erkennen Verbraucher an einem Prüfzeichen. Das besteht aus einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Zahl. „Die Scheinwerfer müssen mindestens eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux und eine bestimmte Lichtverteilung aufweisen”, erläutert ADFC-Jurist Roland Huhn.
„Das Licht ist im Zentrum besonders hell und nimmt nach außen hin ab. Nach oben ist der Lichtstrahl abgeschnitten, damit Entgegenkommende nicht geblendet werden.” Auf keinen Fall darf die Beleuchtung am Rad blinken.
Scheinwerfer und Rückleuchten müssen außerdem gegen Staub und Nässe abgedichtet sein und auch auf Holperstrecken in Position bleiben. Eine Kontrollleuchte für den Batteriezustand ist ebenfalls Pflicht.
„Händler, die Lichtanlagen ohne Prüfzeichen verkaufen, begehen eine Ordnungswidrigkeit”, betont Huhn. Auch der Kauf solcher Lampen und ihre Verwendung sind illegal. Wer dennoch im guten Glauben nicht zugelassene Beleuchtung erworben hat, kann sein Geld zurückbekommen, so Huhn: „Fehlt das Prüfzeichen, ist das ein Mangel. Deshalb können Kunden ungeprüfte Leuchten innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf beim Händler zurückgeben.”
Eine erfreuliche Feststellung: 88 % der Radfahrenden waren an der Konrad-Adenauer-Brücke komplett beleuchtet unterwegs und erhielten als Anerkennung vom ADFC reflektierende Bändern für Arme oder Beine, gestiftet vom Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN).
Häufig erkannte Defekte waren abgerissene Kabel und durchgebrannte Glühbirnchen, die vor allem beim Rücklicht während der Fahrt oft nicht bemerkt werden. Hans-Peter Eckert und Dr. Gerd Hüttmann, die ADFC-Vorsitzenden in Ludwigshafen und Mannheim appellieren daran, andere Radfahrende auf ein ausgefallenes Rücklicht freundlich hinzuweisen – pampige Antworten sind eher selten. Ein technisch einwandfreies Fahrrad ist schließlich wichtig für eine sichere Fahrt durch die Nacht, sei es regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit und in die Schule oder eher spontan zum Einkauf oder in der Freizeit.
Der hohe Anteil an Berufspendlern ist ein Grund für die erfreuliche hohe Zahl an beleuchtet Radfahrenden an diesem Abend. „Wenn ich ohne Licht vom Werkschutz erwischt würde, hätte ich ein ernstes Problem “ erzählt ein Radfahrer mit einem BASF-Werksrad. Im Gegensatz dazu dürfte in den kommenden Wochen auf dem Schulweg leider die Mehrzahl der Räder wohl wieder unbeleuchtet gefahren werden – mit eingeschalteter Beleuchtung in der Schule anzukommen scheint „uncool“ zu sein,.
„Mit moderner, zuverlässiger Fahrradlichtanlage ist die Beleuchtung auch bei Fahrten bei Nässe gesichert” wirbt der ADFC für witterungsunabhängige Nabendynamos, die selbst bei starkem Regen die volle Energie liefern.
Außerdem ist Halogen- oder LED-Beleuchtung deutlich heller und verfügt zumeist über Standlicht, so ist man beim Anhalten viel besser zu erkennen.
Genauso wichtig ist allerdings eine solide, möglichst geschützt verlegte Verkabelung, vor allem, wenn die Räder häufig in beengten Massenparkständen abgestellt werden müssen.
Mehr Infos zur neuen Vorschrift gibt es hier » http://www.adfc.de/technik/fahrradteile-und-zubehoer/beleuchtung/beleuchtung
svorschriften/die-neuen-beleuchtungsvorschriften
BildQuelle:ADFC/Oliver Tjaden