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Landau – 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 und dazugehöriger Nachtragshaushaltsplan genehmigt

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat jetzt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 und den dazugehörigen 1. Nachtragshaushaltsplan der kreisfreien Stadt Landau für das Haushaltsjahr 2013 sowie den 1. Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Gebäudemanagement Landau“ (GML) für das Wirtschaftsjahr 2013 genehmigt.

Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme ab Dienstag, dem 12. November, bis einschließlich Mittwoch, dem 20. November, im Rathaus, Zimmer 114, Marktstraße 50, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

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