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Bad Dürkheim – Schwerverkehrskontrolle der Polizei Neustadt

Bad Dürkheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Mittwoch, 09.10.13, führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt auf der B 37, zw. Frankenstein und Bad Dürkheim auf dem Parkplatz zur Frankensteiner Steige eine Schwerverkehrskontrolle durch.
Hauptaugenmerk war die Überwachung des Durchfahrtsverbotes für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. An der Kontrollstelle konnten 19 Fahrzeugeinheiten überprüft werden. 11 Fahrzeuge wurden beanstandet , davon zwei, die das Durchfahrtsverbot missachteten.
Sozialvorschriften
Ein Spediteur aus Ludwigshafen hatte sein eigenes Unternehmen nicht mit Unternehmerkarte im digitalen Kontrollgerät angemeldet, weshalb jetzt den Unternehmer und nicht den Fahrer ein empfindlich hohes Bußgeld erwartet. Es ergeht eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht.
Fehlende Ladungssicherung
Insgesamt stellten die Beamten 3 Ladungssicherungsverstöße fest. Ungesicherte Paletten mit Drainagerohren und eine Sackkarre wurden bei dem Mercedes-Benz- 7,5- Tonner eines Sanitärgroßhandels aus Mannheim nachträglich gesichert. Der Fahrer einer aus dem Münsterland stammenden Spedition musste seine mitgeführten Holzpaletten sichern. Fenstergestelle auf der Ladefläche einer DAF- Zugmaschine mit Anhänger aus dem Rhein-Neckar-Kreis wurden nachgesichert, da der Formschluss nach hinten fehlte.
Fehlende Ausnahmegenehmigung
Der Fahrer eines Autokranes eines im Landkreis Kaiserslautern ansässigen Bergungsunternehmens konnte keine ausreichende Ausnahmegenehmigung vorweisen. Die Genehmigung war erteilt für das Einzelfahrzeug mit 48 Tonnen Gesamtmasse. Tatsächlich stellten die kontrollierenden Beamten einen Autokran mit Mastverlängerung und Ausgleichsgewichten, sowie auf dem Anhänger weitere Ausgleichsgewichte fest, die zu einer tatsächlichen Gesamtmasse von 71 Tonnen führten. Zudem war der mitgeführte Anhänger um 3 Tonnen überladen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Firmeninhaber unternahm vor Ort den Rückbau des Autokranes in den Genehmigungszustand. Der mitgeführte Anhänger musste mit einem firmeneigenen Tieflader zum Betriebssitz verbracht werden.
Weil sich der ausländische Fahrer einer Ludwigshafener Spedition nicht ausweisen konnte, wird sein Beschäftigungsverhältnis jetzt vom Hauptzollamt Saarbrücken, Abteilung Finanzkontrolle- Schwarzarbeit, mit Sitz in Landau nachgeprüft.

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