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Schifferstadt – Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskünfte aus dem Melderegister

Schifferstadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadtverwaltung Schifferstadt macht darauf aufmerksam, dass die melderechtlichen Vorschriften es ermöglichen, Auskunftssperren und Übermittlungssperren für die bei der Meldebehörde gespeicherten Daten einzurichten. Dies ist möglich für die Weitergabe von Alters- und Ehejubiläen, für die Weitergabe der Daten an Adressbuchverlage sowie für die Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften. Des weiteren besteht die Möglichkeit, der Weitergabe eigener Daten an Parteien und Wählergruppen zu widersprechen. Die Auskunftssperren und Übermittlungssperren können bei der Schifferstadter Meldebehörde beantragt werden. Weitere Informationen erteilt der städtische Bürgerservice, Marktplatz 2, Zimmer 10, Telefon: 0 62 35 44-3 33, Email buergerservice@schifferstadt.de.

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