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Speyer – Ordensleute auf den Spuren der Heiligen Hildegard von Bingen

Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar -Wallfahrt am 4. Juli führt nach Eibingen – Gottesdienst mit Weihbischof Otto Georgens

Eine Gruppe von Ordensleuten aus dem Bistum Speyer unternimmt am 4. Juli eine Wallfahrt nach Eibingen zur Heiligen Hildegard von Bingen. Die Gruppe wird von Weihbischof Otto Georgens begleitet, der als Bischofsvikar unter anderem für die Orden im Bistum Speyer verantwortlich ist. Veranstaltet wird die Wallfahrt von der Arbeitsgemeinschaft der Ordensgemeinschaften und Säkularinstitute im Bistum Speyer (AGO). Als Tagesprogramm sind ein Gottesdienst in der Wallfahrtskirche, ein Vortrag zur Heiligen Hildegard sowie eine Vesper in der Abteikirche von Eibingen vorgesehen.

Die Heilige Hildegard von Bingen ist im Oktober des vergangenen Jahres von Papst Benedikt XVI. zur Kirchenlehrerin erhoben worden. Mit dem Titel „Kirchenlehrerin“ werden ihre herausragenden Leistungen in Theologie und Glaubensweitergabe gewürdigt. Bislang gibt es 33 Kirchenlehrer in der katholischen Kirche, darunter drei Frauen.

Zwischen der Heiligen Hildegard und dem Bistum Speyer bestehen mehrere Verbindungslinien. So war ihr Vater Burggraf des Bischofs von Speyer auf der Burg Böckelheim, die damals zum Besitz des Bistums Speyer gehörte. Im Jahr 1112 bezog Hildegard die Klause auf dem Disibodenberg, der auf dem Gebiet des Bistums Speyer liegt. 1136 wurde sie Oberin des inzwischen entstandenen Klosters auf dem Disibodenberg. Historische Quellen belegen, dass Hildegard zeitlebens regen Anteil am Geschehen in der Diözese Speyer nahm. Im Bistum Speyer tragen vier Kirchen den Namen der Kirchenlehrerin: Die Heilige Hildegard ist Patronin der Gotteshäuser in Katzenbach bei Rodenbach, Ludwigshafen-Gartenstadt, Schmittweiler und St. Ingbert.

Im Bistum Speyer sind 579 Ordensschwestern, 33 Patres und acht Ordensbrüder tätig. In mehreren geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen engagieren sich zahlreiche Frauen und Männer unter anderem in Gebetskreisen, der Glaubensverkündigung und der Bildungsarbeit

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