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Schifferstadt – Geänderte Vorfahrtsregelung in der Hauptstraße

Schifferstadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadtverwaltung teilt mit, dass an der Einmündung Sandgasse die Vorfahrtsbe-rechtigung geändert worden ist. Verkehrsteilnehmer, die die Hauptstraße stadteinwärts befahren, müssen ab sofort dem aus der Sandgasse ausfahrenden Verkehr die Vorfahrt gewähren. Die Geschwindigkeit in der Hauptstraße ist ab der Einmündung Brunnengasse auf 30 km/h beschränkt. Auch in der Gegenrichtung dürfen bis zur Brunnengasse 30 km/h nicht überschritten werden. Die Stadtverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer um Beachtung und besondere Vorsicht.

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