Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Im Zuge von Holzerntearbeiten sowie Fällungen von Gefahrenbäumen muss die K 3 (Kaltenbrunner Tal) ab dem Ende der Schöntalstraße – das ist in etwa ab dem Ende der Bebauung – bis zum Wanderparkplatz vor der Waldgaststätte Kaltenbrunner Hütte ab Montag, 14. Januar, je nach Bedarf kurzfristig gesperrt werden. Die Sperrungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer.
Kurzfristig bedeutet, dass nach Abschluss der Fällung
eines Baumes sowie der Beseitigung von Kronenmaterial die Straße zum Abfließen des Verkehrs kurz geöffnet wird. Es ist allerdings mit Behinderungen zu rechnen. Für die Arbeiten sind rund drei Tage angesetzt.
Die Maßnahme findet in Absprache mit der Königsmühle und der Kaltenbrunner Hütte statt, so dass die Sperrungen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Kaltenbrunner Hütte hat noch bis einschließlich 3. Februar Betriebsferien.