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Böhl-Iggelheim – Zum Glück ohne Folgen

Böhl-Iggelheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Als folgenlose Trunkenheitsfahrt bezeichnet die Polizei den Umstand, wenn gegen einen Fahrzeugführer nach einer Kontrolle auf Grund seiner zu hohen Blutalkoholkonzentration ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und die Fahrt ohne Unfall bis zur Kontrolle beendet wurde. Betrachtet man sich jedoch die erheblichen Auswirkungen des Alkohols auf den Fahrzeugführer und die damit verbundene Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, müsste man dies eigentlich als „glücklicherweise“ folgenlose Trunkenheitsfahrt bezeichnen. Dies gilt auch für den Vorfall am frühen Dienstagabend. Ein aufmerksamer Zeuge verständigte die Polizei, nachdem ein vor ihm auf der Haßlocher Straße fahrendes Fahrzeug mit Schlangenlinien auffiel. Dem Fahrzeug folgte er bereits seit Haßloch und auch auf der Landstraße überfuhr der Fahrzeugführer ständig die Mittellinie. Der Zeuge verfolgte das Fahrzeug bis zum Erreichen der Wohnanschrift. Dort traf dann auch die verständigte Funkstreife der Polizeiinspektion Schifferstadt ein. Der Fahrer konnte angetroffen werden. Ein erster Test ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,92 ‰. Da er Nachtrunk im Haus geltend machte, wurde von einem Richter zwei Blutproben angeordnet und von einem Arzt auf der Dienststelle entnommen. Eine zum Glück folgenlose Trunkenheitsfahrt.

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