Hockenheim/Metropolregion Rhein-Neckar – In den vergangenen Tagen wurden die Steuerbescheide der Stadtverwaltung Hockenheim für das Jahr 2012 zugestellt. Nicht alle betroffenen Steuerzahler haben jedoch Post bekommen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Grundsteuer
Wenn keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr eingetreten sind, wie z. B. ein Eigentumswechsel etc., wird kein neuer Steuerbescheid versendet. Wer also keinen neuen Steuerbescheid für die Grundsteuer erhalten hat, für den gilt der zuletzt ergangene Steuerbescheid.
Nur bei Änderungen des Steuerbetrages oder bei einem Eigentümerwechsel wurden neue Grundsteuerbescheide zugeschickt. Somit erhielt der Großteil der Steuerzahler für das Jahr 2012 keinen neuen Steuerbescheid.
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Ansonsten müssen die fälligen Beträge mit Angabe des Buchungszeichens fristgerecht überwiesen werden.
Bei einem Eigentumswechsel gilt folgendes: Wenn ein Grundstück bzw. Wohneigentum im Laufe des Kalenderjahres 2012 (Steuerjahres) verkauft wird, so muss der bisherige Eigentümer die Grundsteuer weiter bezahlen, bis er einen neuen Bescheid bekommt. Die Änderungen werden frühestens mit dem Steuerbescheid 2013 wirksam.
Andere Vereinbarungen, die z. B. im Kaufvertrag getroffen wurden, haben nur privatrechtliche Bedeutung und berühren nicht die Zahlungspflicht gegenüber der Stadt. Eine Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer kann nicht durch die Stadt erfolgen, sondern muss zwischen den Vertragspartnern geklärt werden.
Hundesteuer
Hundehalter, die ihren Hund angemeldet haben, erhielten einen auf den 11.01.2012 datierten Steuerbescheid. Die orangenen Hundemarken sind weiterhin gültig. Bei Verlust der Marke kann eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 2,50 Euro beim Steueramt Zi. 216/217 ausgehändigt werden.
Grundsätzlich gilt: Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen angemeldet werden. Wer das nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem zuletzt ausgestellten Steuerbescheid.
Vergnügungssteuer
Aufsteller von Spielgeräten haben bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres eine Steuererklärung bei der Stadtverwaltung Hockenheim abzugeben. Nach Eingang der Steuererklärung wird die Steuer durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Die Vordrucke können bei Bedarf bei Herrn Notheisen Zimmer 216 Tel. 21-223 oder per Mail m.notheisen@hockenheim.de angefordert werden.
Abbuchungsverfahren
Wer am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchte, kann das schriftlich mitteilen. Anmeldung und weitere Fragen bei:
Herrn Notheisen; Zimmer. 216, Tel. 21-223 und
Frau Birkenmeier; Zimmer 217, Tel. 21-225: