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Bobenheim-Roxheim – Unerlaubte Werbeanrufe – Frau genötigt

Frankenthal/Bobenheim-Roxheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Abo-Betrugsmasche am Telefon – Frau genötigt?!?

Die Kripo Frankenthal ermittelt derzeit in einem Betrugsverfahren zum Nachteil einer jungen Frau aus Bobenheim-Roxheim. Diese hatte bereits am 28.12.2011vormittags einen Anruf erhalten. Bei der Begrüßung konnte sie ihren Angaben der Sachverhaltsschilderung nach lediglich das Wort „Verlagsgruppe“ verstehen. Im Laufe des Gesprächs wurde sie über einen (angeblichen) Gewinn in Höhe von 40.000,-€ informiert. Sie wunderte sich zunächst nur, dass der Anrufer zusätzlich zu ihren persönlichen Angaben auch Bankdaten mitteilten und überprüfen konnte. Weiterhin wurden im Gespräch für eine bevorstehende Gala noch Sponsoren gesucht. Die junge Bobenheim-Roxheimerin könne dies durch den Abschluss eines Abonnements unterstützen. Da angeblich keine Kosten entstehen würden, stimmte sie zunächst auch zu. Erst bei einem Kontrollanruf wurde ihr eröffnet, dass sie am Telefon ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 52,-€ abgeschlossen habe. Daraufhin wollte die junge Frau das Abo stornieren. Ihre bislang unbekannten Gesprächspartner eröffneten ihr aber, dass dies nicht so einfach wäre und immense Kosten mit sich bringen würde. Nachdem sie das nicht akzeptierte, wurde sie in den folgenden Tagen teilweise sogar im 10-Minutentakt durch diverse Anrufe kontaktiert. Dabei wurde ein Mal sogar auf ihren Anrufbeantworter gesprochen, wobei der Anrufer behauptete, „sie müsse das Abo annehmen, denn ansonsten kämen mehrere 1000,-€ Strafe auf sie zu“.

Jetzt ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Betrugsverfahren. Die Rufnummern, die die Bobenheim-Roxheimerin notiert und als Ermittlungsansätze bei der Anzeigenerstattung genannt hatte, erwiesen sich als „Flopp“ und nicht existente und gefälschte Rufnummern aus den Bereichen Stuttgart und Nürnberg.

Als Präventionshinweis werden nachfolgend aus dem polizeilichen Präventionsprogramm Verhaltenshinweise gegeben!

http://www.polizei-beratung.de/
Unerlaubte Werbeanrufe unter falschem Namen
Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele zumeist unseriöse Unternehmen nicht ab: Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe reißt nicht ab. In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden.
Missbrauch der Rufnummer seriöser Unternehmen
Einige der Anrufer gehen besonders dreist vor: Um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, missbrauchen sie die Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen. Mit Hilfe einer speziellen Telefonanlage täuschen sie eine andere Rufnummer vor, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.
Die Masche
Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten.
So behaupten die Anrufer beispielsweise, dass sie herausgefunden hätten, dass die Adresse des Angerufenen an mehrere Gewinnspielfirmen verkauft worden sei. Es sei jedoch gelungen, diese bei allen Spielen, außer bei einem zu löschen. Damit die Anrufer auch diese Adresse löschen und den Vertrag kündigen könnten, müsse der Angerufene ein Zeitungsabonnement abschließen. Hierfür benötige man seine persönlichen Daten und Kontodaten.
Achtung: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig
Auch wenn der Angerufene lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, kann es sein, dass er anschließend eine Auftragsbestätigung erhält. Hier gilt: Sofort handeln! Denn am Telefon geschlossene Verträge sind gültig! Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.
Tipps Ihrer Polizei
• Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
• Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Weden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
• Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
• Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
• Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
• Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie – auch telefonisch – widerrufen.
Weitere Informationen, wie Sie sich vor lästigen Werbeanrufen schützen und am Telefon geschlossene Verträge widerrufen können, finden Sie in dem Flyer
„Besser geschützt vor lästigen Werbeanrufen“.

Weiterführende Links:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V

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