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Landau – Strafkammersitzung: Erpresserischer Menschenraub

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Montag, dem 24. Oktober 2011, um 09.00 Uhr,
die Hauptverhandlung gegen eine 38 Jahre alte Frau und einen 32 Jahre alten Mann beginnen. Angelastet werden dem Paar Verbrechen und Vergehen des erpresserischen Menschenraubes, des Raubes, der räuberischen Erpressung und des Computerbetruges. Die Taten sollen sich am 16. Und 17. Dezember 2010 in Annweiler, Frankweiler und St. Martin sowie anderenorts ereignet haben.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten und ein weiterer, bislang noch nicht bekannter Mittäter Kenntnis davon gehabt haben, dass ein Bürger Annweilers über ein nicht unbeträchtliches Vermögen verfügt. Dadurch veranlasst sollen sie auf den Gedanken gekommen sein, diesen älteren Herrn zu entführen und dann durch Drohung mit Gewalt zur Herausgabe von Geld, Vermögenswerten und anderem zu veranlassen. Am Nachmittag des 16.12.10 sollen sie in die Nähe des Anwesens des in Aussicht genommenen Tatopfers gefahren sein. Sie sollen dem Mann dort aufgelauert haben. Als sich dieser näherte, soll er vom Angeklagten angesprochen worden sein. Nachdem sich der Mann geweigert hatte, Geld herauszugeben, soll er von den Tätern gemeinsam überwältigt worden sein. Das Opfer soll in das Fahrzeug gestoßen worden sein und dann zu einem leer stehenden, außerhalb geschlossener Ortschaft gelegenen Anwesen gebracht worden sein. Dort soll der Mann im Keller eingesperrt worden sein. Nach einiger Zeit soll er in ein anderes Anwesen verbracht worden sein. Verängstigt durch die Bedrohungssituation soll der Mann dann die Geheimzahl seiner Bankkarte genannt und Bargeld herausgegeben haben. Die Angeklagten und der weitere Mittäter sollen mit der Bankkarte dann absprachegemäß mehrmals Geld an Automaten abgehoben haben. Insgesamt sollen den Angeklagten dabei 3.000,00 € in die Hände gefallen sein. Weitere Abhebungen scheiterten, weil das Konto gesperrt wurde. Das Tatopfer wurde dann erneut in ein Fahrzeug verfrachtet und in der Nacht auf offener Straße und nicht unerheblich verletzt, ausgesetzt.

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