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Neustadt – Aus der Stadtratssitzung vom 20. September 2011

Neustadt/Metropolregion Rhein-Neckar – Zu seiner 25. Sitzung kam der Stadtrat am 20. September 2011 im Neustad-ter Rathaus zusammen.

Der Rat beschloss dabei einstimmig für den Ausbau der oberen Haupt-straße, der Anfang nächsten Jahres beginnen soll, den Haushaltsansatz von bisher 730.000 auf 900.000 Euro zu erhöhen. Dies liegt darin begründet, dass beim Ausbau der Fußgängerzone im Bereich zur Landauer Straße aus gestalterischen Gründen auch der Arkadengang mit umfasst werden soll. Weiterhin ist es sinnvoll, den kompletten Kreuzungsbereich zur Schütt / Frö-belstraße in diesen ersten Bauabschnitt mit einzubeziehen. Nicht zuletzt sind durch die Platzgestaltung im oberen Bereich der Hauptstraße Versorgungs-leitungen umzulegen. Um die Baumaßnahme auch zügig abwickeln zu kön-nen, soll darüber hinaus im Schichtbetrieb gearbeitet werden, was ebenfalls zu erhöhten Kosten führen wird.

Um das soziale Lernen an Schulen zu fördern, können bis zu drei sozialpä-dagogische Stellen befristet bis zum Ende des Jahres 2013 geschaffen wer-den. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes. Für die Stadt Neustadt an der Weinstraße stehen hierfür Mittel in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Sie sind für Schul-sozialarbeit und Mittagsverpflegung vorgesehen. Mit den befristeten Stellen sollen die Schulsozialarbeit an der Eichendorffschule weitergeführt sowie eine zusätzliche Stelle in der Realschule Plus im Böbig und eine Stelle für mobile Sozialarbeit in Grundschulen jeweils zeitlich befristet eingerichtet werden.

Ebenfalls verabschiedet wurde eine Satzung über die Heranziehung von Eltern zu einem Kostenbeitrag für Leistungen im Rahmen der Kinderta-gespflege. Bisher erfolgte dies aufgrund interner Richtlinien. Das Neustadter Verwaltungsgericht hatte in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil aus dem Jahr 2010 in einem anderen Verfahren eines Trägers der öffentlichen Ju-gendhilfe diese Praxis gerügt und eine Satzungsregelung hierfür als notwen-dig angesehen. Diese enthält pauschalierte Kostenbeiträge für die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege unter Berücksichtigung von Einkom-men, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und des zeitli-chen Betreuungsumfanges. Festgesetzt werden diese Beiträge durch den Jugendhilfeausschuss.

Die Tagesordnung beinhaltete auch eine Anhebung der Ablösebeträge für Stellplätze. Hintergrund ist ein Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes, in dem gerügt wurde, dass die Ablösebeträge in Neustadt zu niedrig seien. Aufgrund der von der Verwaltung vorgelegten Neukalkulation beschloss der Rat einstimmig die Anhebung der Beträge pro Stellplatz in der
Zone I von bisher 6.000 Euro auf 8.500 Euro,
Zone II von bisher 4.500 Euro auf 5.500 Euro,
Zone III von bisher 2.500 Euro auf 5.200 Euro und
Zone IV von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro.

In diesem Zusammenhang wurde die Satzung insgesamt der aktuellen Ge-setzeslage angepasst und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Dabei wurden die Gebietszonen minimal verändert, in dem die Zonen I und II den Grenzen des neuen Einzelhandelskonzeptes angepasst wurden.

Für den Bebauungsplan „Flugplatz Abschnitt West“ in Lachen-Speyerdorf läuft ein weiteres Änderungsverfahren. Der Stadtrat hat dazu nun die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen. Der 2005 in Kraft getretene Ursprungsplan setzt im Osten seines Gebietes ein Gewerbegebiet fest. Es dient zur Umsetzung des Solar- und Gewerbeparkes Lilienthal. Mit der 4. Änderung werden die Verkehrserschließung und die an-grenzenden gewerblichen Bauflächen an die bestehenden Grundstücksgren-zen angepasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden hat der Rat auch für die Flächennutzungsplan-Teiländerung im Bereich „Harthäuser“ angeord-net. Hierbei geht es um Änderungen bzw. Anpassungen von Freizeit- und Erholungsflächen. Die Flächengrößen für diese Nutzungen reduzieren sich hier um etwa 2,5 ha.

Der Eigenbetrieb Stadtentsorgung hat im Jahr 2010 einen Jahresgewinn von rund 390.000 Euro erwirtschaftet. Der Gewinn im Abfallbereich von rund 207.500 Euro ist im Wesentlichen auf den hohen Erlös aus dem Verkauf des Altpapiers und der Kartonagen zurückzuführen. Hinzu kommen Einsparungen bei der Sammlung und Verwertung der verschiedensten Abfallarten. Im Betriebszweig Abwasser blieben trotz der Erhöhung der Schmutzwasserge-bühr zum 01.01.2010 die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um rund 200.000 cbm deutlich unter dem Planansatz. Alles in allem wurde zwar mit rund 182.500 Euro ein Überschuss erzielt. Dieser reicht jedoch bei Weitem nicht an die geforderte Eigenkapitalverzinsung von rund 700.000 Euro heran.

Informationen zum kommunalen Entschuldungsfonds gab der Leiter der Stadtkämmerei Stefan Ulrich. Ziel des Fonds ist es, die bis Ende 2009 aufge-laufenen Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz in einem Zeitraum von 15 Jahren zu etwa zwei Dritteln abzubauen. Der Stand der Liquiditätskredite in Neustadt zum Ende des Jahres 2009 lag bei rund 23 Millionen Euro, im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten im Land der niedrigste Wert. Sie werden zur kurzfristigen Überbrückung von Finanzie-rungslücken im laufenden Verwaltungsgeschäft benötigt. Der Gesamtstand der Liquiditätskredite der Kommunen in Rheinland-Pfalz belief sich Ende 2009 auf rund 4,6 Milliarden Euro. Die Finanzierung des Fonds soll zu je einem Drittel über den Landeshaushalt, den Finanzausgleich und die Haushalte der Kommunen erfolgen. Für die Stadt Neustadt bedeutet dies, dass sie Maßnahmen, die für zusätzliche Liquidität im Wert von 421.000 Euro pro Jahr sorgen, vorschlagen muss, um vom Land pro Jahr 842.000 Euro dazu zu bekommen. Dabei kann es sich um Ausgabenkürzungen oder Einnahme-verbesserungen handeln. Die zum 01.01.2010 bereits beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B um 10 Punkte bringt bereits einen Mehrertrag von jährlich ca. 180.000 Euro und wird uns für den kommunalen Entschuldungsfonds angerechnet. Das Thema wird den Rat bei den Haushaltsberatungen wieder beschäftigen.

Auf Antrag der CDU- und FWG-Stadtratsfraktionen wird die Stadt mit der Stadtbücherei dem sogenannten Onleihe-Projekt des rheinland-pfälzischen Landesbibliothekszentrums beitreten. Hierfür werden einmalige Einrichtungs-kosten in Höhe von 8.000 Euro fällig, die im Nachtragshaushaltsplan bereit-gestellt werden. Die Onleihe ist ein gemeinsamer Verbund von Bibliotheken unter Federführung des Landesbibliothekszentrums und wird mit Landesmit-teln gefördert. Genutzt werden die von allen Bibliotheken gemeinsam erwor-benen Lizenzen für einen Online-Zugriff auf elektronische Bücher, Hörbücher, Videos, Zeitungen und Zeitschriften. Die Ausleihe ist für Nutzer der Stadtbücherei mit ihren Zugangsdaten möglich. Die jährlichen Kosten betra-gen rund 5.000 Euro.

Auf einstimmigen Beschluss des Rates soll die Verwaltung prüfen, ob die Buslinie 513 von Neustadt nach Haßloch für die bessere Bedienung des Schülerverkehrs von Lachen-Speyerdorf ertüchtigt werden kann. Dabei geht es darum, morgens vor 8.00 Uhr eine zusätzliche Fahrt von Lachen-Speyerdorf nach Haßloch anzubieten. Aus Lachen-Speyerdorf besuchen derzeit ca. 100 Schülerinnen und Schüler vor allem das Haßlocher Ganztags-G8-Gymnasium und die dortige kooperative Realschule Plus. Zurzeit müssen diese quasi einen Umweg über den Hauptbahnhof und dann mit dem Zug nach Haßloch machen. Nachmittags ist die Situation unproblematischer, da nach Schulschluss Busse zurück über Lachen-Speyerdorf fahren.

Eine Bestandsaufnahme des bestehenden und geplanten Radwegenet-zes in der Stadt hat der Rat auf Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen einstimmig beschlossen. Das Konzept könne die Verwaltung in Eigenregie voraussichtlich bis Frühjahr / Sommer 2012 vorlegen, erklärte Oberbürgermeister Hans Georg Löffler. Mit einer Bestandsaufnahme und ersten konzeptionellen Vorüberlegungen sei bereits im Jahr 2009 begonnen worden. Eine Weiterführung scheiterte bisher an den zeitlichen und personellen Kapazitäten.

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