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Südliche Weinstraße – Zahl der BAföG-Empfänger gestiegen

Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Im vergangenen Jahr erhielten 203 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Südliche Weinstraße Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Damit stieg die Zahl der BAföG-Beziehenden um rund 5,7 Prozent im Vergleich zu 2009. Der Bund und das Land haben 2010 rund 483.000 Euro an die BAföG-Empfänger ausgezahlt.

Förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Kollegs, Akademien und Hochschulen inklusive Praktika sowie die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen. Auch Auslandsaufenthalte im Zuge einer solchen Ausbildung sind förderungsfähig. Voraussetzung ist, dass die Antragsstellerinnen und Antragsteller das 30. Lebensjahr (35. Lebensjahr beim Master) bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet haben. Grundsätzlich wird hierbei die Erstausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert, dem gleichgestellt sind verschiedene Studiengänge, besonders die Bachelor/Masterstudiengänge. Nach einem Fachrichtungswechsel oder einer weiteren Ausbildung ist die Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung bzw. der Regelstudienzeit gewährt. Die pauschalen Bedarfssätze des BAföG für den Lebensunterhalt sowie die Ausbildung richten sich nach der Art der Ausbildung und danach, ob die Auszubildenden noch bei den Eltern wohnen. Je nach finanzieller Situation der antragstellenden Person, ihrem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und/oder ihren Eltern kann sich der Förderungsbetrag verringern, wenn die Höhe des Einkommens und Vermögens die festgelegten Freibeträge übersteigt.

Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss und müssen keine Rückzahlung leisten. Studierende sowie Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten sie grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen des Staates, das später in niedrigen Raten zurückgezahlt wird. Ausnahmen davon sieht das BAföG für behinderte, schwangere und Auszubildende mit Kindern vor, die die Förderung ebenfalls als Vollzuschuss erhalten.

Die Ausbildungsförderung kann für Schülerinnen und Schüler beim Amt für Ausbildungsförderung in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße beantragt werden, deren Eltern ihren Wohnort im Landkreis haben. Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien wenden sich an das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für Studierende ist das Studentenwerk der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind, zuständig.

Kontakt:
BAföG für Schüler
Amt für Ausbildungsförderung
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau
Telefon: 06341/940 441

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