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Heidelberg – Arbeitslosengeldbezug – was tun bei Urlaubsplänen?

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar – Agentur für Arbeit Heidelberg informiert über wesentliche Punkte
Bis zu den Sommerferien dauert es nicht mehr lange und deshalb weisen die Agentur für Arbeit in Heidelberg und das Jobcenter Heidelberg wieder darauf hin, dass auch arbeitslose Menschen – gerade auch zusammen mit der Familie – Urlaubsreisen machen dürfen.
Es ist jedoch wichtige einige Punkte zu beachten, die gleichermaßen für Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II gelten:
• Es gibt gesetzlich keinen „Urlaub von der Arbeitsuche“, sondern Regelungen zur so genannten „Ortsabwesenheit“. Wer eine Reise (= eine Ortsabwesenheit) vor hat, muss dies ein bis zwei Wochen vor Antritt konkret mitteilen.
• Die Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung prüfen dann, ob in der geplanten Zeit voraussichtlich passende Arbeitsstellen angeboten werden könnten, oder die Teilnahme an einem Lehrgang vorgesehen ist.
• Nur wenn beides nicht zutrifft, kann im Kalenderjahr für insgesamt höchstens drei Wochen „bezahltem Urlaub“ zugestimmt werden.
Wird eine Reise von mehr als drei Wochen geplant, so kann auch dies im Einzelfall genehmigt werden – allerdings darf die Abwesenheit sechs Wochen nicht übersteigen. Und wichtig ist, dass das Arbeitslosengeld in einem solchen Fall nur für die ersten drei Wochen weitergezahlt werden kann.
Wer länger als sechs Wochen verreisen möchte, bekommt schon von Beginn an keine Zahlungen mehr und muss sich nach der Rückkehr wieder persönlich arbeitslos melden. Fragen eines ausreichenden Schutzes im Krankheitsfalle sollten unbedingt direkt bei der Krankenkasse geklärt werden.
Richtig teuer können Reisen für diejenigen werden, die sich bei der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nicht abgemeldet haben – deren Ortsabwesenheit also nicht genehmigt ist. Wird ein solcher Fall bekannt, ist das Arbeitslosengeld für den gesamten Zeitraum der Abwesenheit zurückzuzahlen und ein Bußgeldbescheid kann noch dazukommen!

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