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Ludwigshafen – IHK meldet „Gewerbeauskunftzentrale“ zur Unterlassung verurteilt

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar – Adressbuchschwindel: „Gewerbeauskunftzentrale“ zur Unterlassung verurteilt

Aufatmen bei den vom Adressbuchschwindel betroffenen Unternehmen: Das Landgericht Düsseldorf hat die sogenannte „Gewerbeauskunftzentrale“ verurteilt. Künftig darf sie das bisher im Geschäftsverkehr benutzte Angebotsformular für Adressbucheinträge im Internet nicht mehr verwenden – die Richter hielten die Aufmachung des Formulars für irreführend. Die IHK Pfalz warnt bereits seit letzten August vor dem Adressbuchschwindel der „Gewerbeauskunftzentrale“.

Verklagt hatte die Gewerbeauskunft der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. auf Unterlassung der Verwendung des Angebotsformulars. Unternehmen, die das Formular irrtümlich unterzeichnet haben und unwissend ein Abonnement mit Kosten von bis zu 600 Euro abgeschlossen haben, eröffnet diese Entscheidung gute Chancen, dass eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung vor Gericht Bestand hat.

Die Gewerbeauskunftzentrale hatte massenhaft das amtlich gestaltete Formular verschickt und um Überprüfung der Unternehmensdaten gebeten. In der Annahme, es handele sich um ein öffentliches Verzeichnis, füllten zahlreiche Unternehmen den Vordruck aus. Mit der Unterschrift kam ein kostenpflichtiger Zweijahresvertrag über einen so nicht gewollten und wirtschaftlich nutzlosen Eintrag in ein Adressverzeichnis zustande. Das Landgericht Düsseldorf schob diesen Geschäftspraktiken aus wettbewerbsrechtlicher Sicht einen Riegel vor; das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (15.4.2011, Az.: 38 O 148/10). „Wir hoffen, dass neben den Zivilgerichten auch die Strafgerichte in Fällen des Adressbuchschwindels härter durchgreifen. Bei geschätzten Schäden für die deutsche Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe spricht man hier nicht mehr von Kavaliersdelikten“, sagt Rechtsexperte Ass. jur. Heiko Lenz von der IHK Pfalz.

Die IHK Pfalz arbeitet mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität bei der Bekämpfung des Adressbuchschwindels zusammen.
Betroffene Unternehmen können sich an Ass. Jur. Heiko Lenz (Tel. 0621 5904-2020, heiko.lenz@pfalz.ihk24.de) wenden.

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