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Bad Dürkheim – Viele Verstöße bei „Grünpfeil-Regelung“

Bad Dürkheim/MEtropolregionRhein-Neckar -Am Mittwochvormittag (27.02.) wurde im Bereich der B 37/Kanalstraße/Altenbacher Straße eine Verkehrskontrolle durchgeführt, bei der ein besonderes Augenmerk auf die Beachtung der „Grünpfeil-Regelung“ gerichtet wurde.
Gegen 19 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer musste ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, die sich beim Abbiegen von der B 37 nach rechts in die Altenbacher Straße eindeutig falsch verhalten hatten. Die beanstandeten Fahrzeuglenker müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und 3 Punkten rechnen.

Grundsätzlich schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass ein Fahrzeugführer bei Rot zunächst an der Haltelinie anhalten muss. Davon wird er auch nicht durch die „Grünpfeil-Regelung“ entbunden. Denn Rot ordnet an: ,,Halt vor der Kreuzung!”
Rechtsabbiegen trotz Rotlichts bei angebrachtem grünem Pfeil darf dann nur, wer angehalten und sich vergewissert hat, dass er abbiegen kann, ohne jemanden zu behindern. Dabei ist auf Fußgänger – besonders auf Kinder – sowie Radfahrer zu achten; eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden.
Beobachten Sie also besonders sorgfältig die anderen Verkehrsteilnehmer und bleiben Sie im Zweifel lieber an der Ampel stehen – sie müssen ja nicht fahren!

Im Verlauf der Kontrolle mussten noch 5 Pkw-Fahrer wegen nichtangelegtem Sicherheitsgurt, 1 Fahrer nach missbräuchlicher Handynutzung und ein Fahrer wegen nicht vorschriftsmäßiger Sicherung eines Kindes beanstandet werden.

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