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Landau – Strafkammersitzung: Einbruch in Kindergärten

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Montag, dem 11. April 2011, um 09.00 Uhr, die Hauptverhandlung gegen einen 45 Jahre alten Angeklagten beginnen.
Dem deutschen Staatsangehörigen, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war, werden gewerbsmäßig begangene Diebstahlsversuche angelastet. Die Taten sollen sich in der Zeit zwischen dem 18. Mai und dem 03. September 2010 ereignet haben. Nach den durchgeführten Ermittlungen soll der Angeklagte in der Nacht zum 19. Mai 2010 in einen Kindergarten in Landau eingebrochen sein. Er soll ein Fenster aufgebrochen und im Inneren des Gebäudes nach Wertsachen gesucht haben, die er für sich behalten wollte. In der Zeit zwischen dem 21. und dem 25. Mai 2010 soll der Angeklagte einen weiteren Kindergarten in Landau aufgesucht haben. Wiederum soll er ein Fenster aufgebrochen und so in das Innere des Gebäudes eingedrungen sein. Auch dort wollte er Wertsachen erbeuten. In der Nacht zum 3. September 2010 soll der Angeklagte auf die schon beschriebene Weise in die Grundschule auf der Wollmesheimer Höhe in Landau eingebrochen sein. In allen Fällen wollte sich der Angeklagte nach der Beurteilung der Staatsanwaltschaft durch den Diebstahl nicht nur geringwertiger Güter eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschaffen. Der geständige Angeklagte ist erstmals 1982 wegen Diebstahlstaten zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Insgesamt ergeben sich aus dem Register fast 20 Vorverurteilungen. die immer wegen Eigentumsdelikten erfolgten.
Im Rahmen der anstehenden Hauptverhandlung wird die Frage zu beantworten sein, ob die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden muss.

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