Viernheim – Seminare für Ehrenamtliche – Gemeinnützigkeit- Haftung des Vorstands nach neuem Vereinsrecht
Am 8. April in Bensheim
Zielgruppe: Vereine und Organisationen auf ehrenamtlicher und freiwilliger Basis
Zu einem interessanten Vortragsabend rund um das Thema Gemeinnützigkeit- Haftung des Vorstands nach neuem Vereinsrecht sind Mitglieder von Vereinen und Organisationen herzlich eingeladen. Dieser findet am Freitag, 8. April, in Bensheim statt.
Inhalte des Seminars:
Die persönliche Haftung des unentgeltlich tätigen Vorstandsmitglieds bei fahrlässigem Verhalten (dargestellt an Fallbeispielen). Viele Vereinsmitglieder scheuen sich wegen der Haftung ein Ehrenamt anzunehmen.
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 21 ff. BGB) sind durch den Gesetzgeber zu novellieren und insoweit zu überarbeiten.
Inhalt und Stand der Gesetzgebungsinitiative des Bundesrates mit dem Ziel der Haftungsbeschränkung eines unentgeltlich tätigen Vorstands auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Vortragsabend bietet natürlich auch die Möglichkeit für allgemeine Fragen zur Satzung und zum Status der Gemeinnützigkeit.
Seminarleitung: Torsten Kugler, Rechtsanwalt und Notar, Lampertheim
Wann: Freitag, 08.04.2011, 19.00 – 21.00 Uhr
Wo: Seminarraum der vhs Bensheim, Am Wambolterhof 2
Teilnehmergebühr: 2,- €
Anmeldung: vhs Bensheim, Petra Rettig
Am Wambolterhof 2
Tel.: 06251/1778-12, Fax: 06251/1778-21
Mail: vhs@bensheim.de
Ansprechpartner:
Amt für Kultur, Bildung und Soziales
Horst Stephan, 06204 – 988 407
horst.stephan@viernheim.de
Kreuzstraße 2-4, 68519 Viernheim