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Frankenthal – BAB 6, Verkehrsunfall, Fahrzeugführer unter Drogeneinwirkung

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Sonntagmorgen, 20.03.2011 um 07:58 Uhr meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer über Notruf, dass sich auf der BAB 6, kurz nach dem Autobahnkreuz Frankenthal in Fahrtrichtung Saarbrücken ein Verkehrsunfall ereignete. Ein Pkw mit ausländischer Zulassung stehe stark beschädigt und entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem linken Fahrstreifen der BAB 6. Die eingesetzte Streife der Autobahnpolizei Wattenheim traf kurz darauf an der Unfallörtlichkeit ein und musste den linken Fahrstreifen zur Unfallaufnahme sperren. Der Fahrzeugführer stand mit seinen Begleitern auf dem Seitenstreifen der BAB. Die Beamten stellten bei dem 21-jährigen Fahrzeugführer drogenbedingte Auffallerscheinungen fest. Ein freiwillig von dem EU-Bürger durchgeführter Drogenschnelltest ergab, dass er unter der Einwirkung von Betäubungsmittel (Marihuana) stand. Der 21-jährige Fahrzeugführer wurde zur Polizeidienststelle nach Wattenheim verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Führerschein wurde sichergestellt. Des Weiteren wurde eine Sicherheitsleistung in Form von Bargeld zur Sicherung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten erhoben. Ein Strafverfahren im Hinblick auf den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt wurde ebenfalls eingeleitet. Bei dem Verkehrsunfall wurden insgesamt 9 Schutzplanken beschädigt. Der Pkw wurde stark beschädigt und war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Sachschaden von 15.000.-€. Der linke Fahrstreifen musste zur Verkehrsunfallaufnahme 60 Minuten gesperrt werden. Glücklicherweise blieben alle Unfallbeteiligten unverletzt.

Bereits am Samstag, den 19.03.2011 konnte ein Fahrzeugführer von Beamten der Autobahnpolizei Wattenheim aus dem Verkehr gezogen werden, welcher unter Drogeneinwirkung auf der BAB 6 unterwegs war. Der 18–jährige Fahrzeugführer aus der Eifel geriet in eine Routinekontrolle der Beamten. Auch hier konnten die Beamten drogenbedingte Auffallerscheinungen feststellen. Ein Drogenschnelltest ergab, dass der 18-jährige Pkw-Führer unter Opium-Einfluss unterwegs war. Auch hier wurde eine Blutprobe auf der Dienststelle in Wattenheim entnommen. Ein Strafverfahren im Hinblick auf den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt wurde eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt. Des Weiteren wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, welche ihrerseits prüft, ob der Fahrzeugführer weiterhin geeignet ist mit einem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Der 18-Pkw-Führer hat weiter mit einer Geldbuße in Höhe von 500.-€ und einem 3-monatigen Fahrverbot zu rechnen.

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