Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Unternehmer, die ihr Gewerbe an-, ummelden oder ins Handelsregister eingetragen wurden, laufen derzeit Gefahr, Anzeigenaufträge von einer ausländischen Adressbuchfirma zu erhalten. In deren Schreiben wird aufgefordert, eigene Daten für ein Verzeichnis zu bestätigen, beziehungsweise diese zu aktualisieren.
Das Auftragsschreiben ist versehen mit dem Hinweis „Rücksendung dringend bis zum … erforderlich für pünktliche Bearbeitung“ unter Nennung des Datums, am dem es beim Unternehmer eingeht. Es verleitet deshalb dazu, den nicht unerheblichen Rechnungsbetrag ohne genaue Prüfung zu überweisen. Die IHK Rhein-Neckar rät: Nur die offiziellen Handelsregistereintragungen der Amtsgerichte sind maßgeblich. Andere Offerten, wie die uns vorliegende ausländische, meist in amtlicher Aufmachung, stellen sich oft als reine Geldverschwendung dar.
Weitere Informationen zum Thema „Adressbuchschwindel“ finden Sie unter www.rhein-neckar.ihk24.de, Dokumentennummer 984.