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Landau -Gefährliche Körperverletzung wird verhandelt

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Landgericht Landau in der Pfalz Terminvorschau für den 23.02.11 – Strafkammersitzung: Gefährliche Körperverletzung

Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Mittwoch, dem 23. Februar 2011, um 13.00 Uhr, die Hauptverhandlung gegen einen 53 Jahre alten Mann beginnen. Dem deutschen Staatsangehörigen, der in Russland geboren ist, wird ein Vergehen der gefährlichen Körperverletzung angelastet.
Nach den durchgeführten Ermittlungen soll sich die angeklagte Tat am 18. Mai 2009 ereignet haben. Damals soll der Angeklagte einen Nachbarn, das spätere angebliche Tatopfer, nach dessen Arbeit auf einem Parkplatz einer Automobilfirma in Wörth abgepasst haben. Der Angeklagte wollte erreichen, dass sich der Mann, der sich dem verfahren auch als Nebenkläger angeschlossen hat, bei ihm entschuldigt. Hintergrund dieses Ansinnens soll der Umstand gewesen sein, dass der Angeklagte seinen Nachbarn für den Tod seiner Ehefrau im Dezember 2003 verantwortlich macht. Die Aufforderung, sich zu entschuldigen und auch zur Aussprache mit dem Angeklagten in den Wald zu fahren, lehnte der Nebenkläger ab. Daraufhin sollen ihm vom Angeklagten Schläge angedroht worden sein. Als der Nachbar unter dem Eindruck der angedrohten Schläge und des aggressiven Verhaltens des Angeklagten das zur Verteidigung mit sich geführte Pfefferspray ergriff, soll der Angeklagte schneller gewesen sein und in Verletzungsabsicht dem Nachbarn Pfefferspray in die Augen gesprüht haben.
Im vorliegenden Verfahren fand zunächst eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht Kandel statt. Im November 2009 wurde der Angeklagte dort wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Urteil hat der Angeklagte angefochten. In der Berufungsverhandlung vor dem hiesigen Landgericht ist das Verfahren nach Einholung eines Gutachtens zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit an die Große Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz verwiesen worden. Grundlage dieser Verweisung war die Möglichkeit, dass der Angeklagte bei der angeklagten Tat schuldunfähig war. Nach dem eingeholten Gutachten wird aber auch die Frage zu entscheiden sein, ob der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Die Kompetenz, dies anzuordnen, steht allein der Großen Strafkammer zu.
 

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