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Ludwigshafen – Grün im Gehweg zurückschneiden

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar- Grün im Gehweg- und Straßenraum bitte zurückschneiden
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein macht darauf aufmerksam, dass das Grün von Privatgrundstücken, das in unfallgefährdender Weise in den öffentlichen Straßenraum hineinragt, von den Anliegern zurückgeschnitten werden muss. Überhängende Äste und Zweige kön-nen den Verkehr und Fußgängerinnen und Fußgänger behindern und zu Unfällen führen. Die Begrünung sollte während der Vegetations-pause soweit zurückgeschnitten werden, dass die Pflanzen auch nach dem Austrieb im nächsten Frühjahr und Sommer die Verkehrssicher-heit nicht beeinträchtigen. Um Unfälle zu verhindern, kann es jedoch immer wieder notwendig sein, den Rückschnitt während der Vegetationsperiode zu wiederholen.
Auch Gras- und Unkrautbewuchs auf den Gehwegen kann die Fußgän-ger behindern und gefährden. Die Stadt erinnert erinnert an die Pflicht der Anlieger die Gehwege zu reinigen und zu räumen. Zur Reinigung gehört auch die Pflicht, Unkraut zu beseitigen. Deshalb müssen An-lieger die Gehwege auch vom so genannten Wildwuchs freihalten. Dabei dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
 

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