Schifferstadt/Metropolregion Rhein-Neckar – Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister (=Auskunftssperre/Übermittlungssperre)
Die Meldebehörde der Stadt Schifferstadt weist darauf hin, dass nach dem Meldegesetz unter anderem Auskunftssperren und Übermittlungssperren errichtet werden können für
? die Weitergabe von Altersjubiläen
? die Weitergabe von Ehejubiläen
? die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage
? die Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Weitergabe eigener Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Auskunftssperren und Übermittlungssperren können bei der Meldebehörde beantragt werden. Weitere Informationen erteilt der Bürgerservice, Marktplatz 2, Zimmer 10, Telefon: 0 62 35/44-3 33 – www.schifferstadt.de