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Landau – Verfahren gegen Michael Billen abgelehnt

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Landgericht Landau in der Pfalz – Entscheidung über Verfahren gegen Michael Billen – Hauptverfahren wird nicht eröffnet – Anklage zurückgewiesen – Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Michael Billen abgelehnt.

Bleibt es bei der heute bekannt gewordenen Entscheidung der 1. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz, dann wird es gegen den Landtagsabgeordneten Michael Billen nicht zu einer Verhandlung wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen, der Verletzung eines Dienstgeheimnisses oder einer Straftat nach dem Landesdatenschutzgesetz kommen. Die Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Angeschuldigten ergeben. Damit war die Zulassung der gegen Michael Billen erhobenen Anklage aus tatsächlichen Gründen abzulehnen.

Die Tochter des Landtagsabgeordneten wird sich wegen Geheimnisverrat vor dem Amtsgericht Landau in der Pfalz verantworten müssen. Insoweit ist die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli Anklage zum Strafrichter erhoben. Die zuständige Amtsrichterin hatte die Akte dem Landgericht zur Prüfung einer Übernahme des Verfahrens wegen der besonderen Bedeutung des Falles vorgelegt. Damit war die Kompetenz zur Entscheidung auch über die Zulassung der Anklage auf die Strafkammer übergegangen.

Gegen die nun getroffene Entscheidung des Landgerichts kann die Staatsanwaltschaft binnen einer Woche Beschwerde einlegen. Über das Rechtsmittel müsste der Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken entscheiden.

 

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