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RheinNeckar-Eltern in der Metropolregion eingeschränkt

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Grüne Europaabgeordnete: “Das Geld muss den Kindern folgen” – Franziska Brantner fordert Freizügigkeit in Sachen Kinderbetreuung in der Metropolregion

„Freizügigkeit für Kinder in der Metropolregion“, fordert die grüne Europaabgeordnete Dr. Franziska Brantner. „Das Geld muss endlich den Kindern folgen“, so die 31-jährige Parlamentarierin auf der Regionalkonferenz ihrer Partei. Eltern müssten die Chance haben, an einem Ort zu wohnen und die Kinder am entfernt gelegenen Arbeitsort betreuen zu lassen, auch über Gemeinden- und Ländergrenzen hinweg. Die Politik wiederum müsse dafür sorgen, dass das problemlos und ohne bürokratischen Aufwand möglich sei. Die Mutter einer kleinen Tochter forderte konkret, dass alle Kommunen in der Metropolregion sich dazu verpflichteten, anhand von Pauschalen einen Kostenausgleich zu leisten. „Freiwillig ist das heute schon machbar“, so Brantner. In einem zweiten Schritt müsse dies dann zwischen den Ländern geregelt werden. Hier schlägt sie vor, die Regelung in die Verhandlungen für die Fortschreibung des Staatsvertrages zwischen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen aufzunehmen. „Eine der großen Errungenschaften in Europa ist das Recht, sich in jedem Staat der Union nieder zu lassen und eine Arbeit aufzunehmen. Diese Freizügigkeit gilt allerdings für Eltern in der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar im Bereich der Kinderbetreuung stark eingeschränkt“, skizziert die Abgeordnete die Problematik. Und weiter: Praktisch ist es vielfach unmöglich, einen Kinderbetreuungsplatz am Arbeitsort zu finden, wenn man in einer anderen Gemeinde oder gar einem anderen Bundesland wohnt. Angesichts der starken Verflechtungen und der hohen Pendlerzahlen innerhalb der Metropolregion betrifft dieses Problem keine kleine Gruppe, sondern eine große Zahl von arbeitenden Eltern mit kleinen Kindern“.
Die Ursache des Problems ist ihrer Ansicht nach „eine Mischung aus Bürokratie und falscher Verteilung von Geld, aber nicht in Europa, sondern lokal und auf Länderebene“. Natürlich, so Brantner, spielen dabei die Finanzen eine große Rolle. Ein Kleinkindbetreuungsplatz mit Ganztagsangebot kostet etwa 15000 Euro im Jahr. Verständlich also, dass die Kämmerer der Kommunen, die den größten Teil dieser Kosten tragen müssen, sich mit Händen und Füßen dagegen wehrten, dieses Geld für Auswärtige auszugeben. Die zahlen schließlich am Ort auch keine Steuern, wird laut Brantner durchaus nachvollziehbar argumentiert. Die Wohnsitzgemeinden wiederum, meistens kleinere Gemeinden ohne Industrie, argumentierten, es sei nicht in ihrem Interesse, dass Kinder aus dem Ort anderswo eine Betreuungseinrichtung besuchen, schließlich wolle man die eigenen Einrichtungen erhalten. Deshalb seien die Wohnsitzgemeinden meistens nicht bereit, den kommunalen Anteil an den Betreuungskosten eines auswärts betreuten Kindes zu übernehmen. So blieben vielfach nur Behelfslösungen mit Nachbarinnen und Nachbarn, Omas oder Opas, Arbeitszeitreduzierungen oder im Extremfall Verlust des Arbeitsplatzes.
Immerhin, das Problem sei erkannt und es komme allmählich Bewegung in die Sache. In Baden-Württemberg haben die Kommunen, die Kinder von auswärtigen Eltern betreuen, einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten durch die Wohnsitzgemeinde. In Hessen gibt es dafür immerhin eine Option im Gesetz. Nur Rhein-Land-Pfalz hat für diesen Fall bislang gar keine Regelung.
Der Weg, den es zu beschreiten gelte, ist laut Franziska Brantner klar: „Das Geld muss den Kindern folgen. Dort, wo die Eltern ihr Kind gerne in Betreuung geben wollen, muss auch das Steuergeld für die Kosten der Betreuung ankommen“. Es müsse wie in Baden-Württemberg eine Regelung gefunden werden, die in der gesamten Metropolregion über alle Gemeinde und Landesgrenzen hinweg sicherstellt, dass die Betreuungskommune ihre Kosten von der Wohnsitzgemeinde erstattet bekommt. Nur so werden nach Ansicht der Europaabgeordneten, die notwendigen Angebote überhaupt entstehen. Und nur so werde der Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung nicht durch ein Behörden-Pingpong ausgehöhlt, bei dem die Eltern auf Plätze verwiesen werden, die ihnen nichts nützen.
Die Regionalkonferenz schloss sich einmütig ihrer Forderung an, dass alle Kommunen in der Metropolregion sich dazu verpflichten, anhand von Pauschalen einen Kostenausgleich für Kinderbetreuung zu leisten. Für die Metropolregion verspreche dies einen Schub für Familienfreundlichkeit und den Unternehmen die Verfügbarkeit hoch qualifizierter Arbeitskräfte und insbesondere junger Frauen, die immer weniger verzichtbar sind. Sei der kommunale Ausgleich geregelt, stehe der Ausgleich zwischen den Ländern als zweite Aufgabe zur Lösung an. Einen Teil der Kinderbetreuungskosten tragen die Länder derzeit. Diese Zuschüsse an die Gemeinden werden bislang nur innerhalb eines Bundeslandes gewährt. Sie schlägt deshalb vor, dass in den anstehenden Verhandlungen für die Fortschreibung des Staatsvertrags für die Metropolregion eine Regelung aufgenommen wird, die festschreibt, dass auch diese Landeszuschüsse den Kindern folgen, und zwar auch über Landesgrenzen hinweg. Grünes Ziel sei es, spätestens mit dem Inkraftreten des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz beide Reformen durchzusetzen.
 

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