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Mannheim – Jugendliche kommen zu leicht an Alkohol

Alkohol-Testkäufe zeigen: Jugendliche kommen zu leicht an Alkohol
Stadtverwaltung und Polizei haben gemeinsam erstmals Alkohol-Testkäufe in Mannheim durchgeführt. Ziel der Aktion war es, zu prüfen, ob sich die Verkäufer in Kiosken, Supermärkten, Getränkeläden und Tankstellen an das Verkaufsverbot branntweinhaltiger Getränke an junge Menschen unter 18 Jahren halten.

„Wer hochprozentigen Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft, handelt in hohem Maße verantwortungslos“, stellt Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht fest. „Daher nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten, um Alkoholmissbrauch und die daraus häufig entstehenden Belästigungen zu verhindern.“ Im April 2010 hatte das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren des Landes Baden-Württemberg, Dr. Monika Stolz, erstmals grünes Licht für Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche gegeben.

In Mannheim waren jetzt an zwei Nachmittagen je zwei Teams der Polizei und des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung mit jeweils einem 16-jährigen Auszubildenden der Stadt unterwegs. Unter die Lupe genommen wurde das gesamte Spektrum vom Kiosk über Getränkemärkte und Tankstellen bis zu großen Supermärkten. Die Läden befanden sich in der Innenstadt/Jungbusch, der Neckarstadt sowie Sandhofen. In insgesamt 41 Geschäften versuchten die Jugendlichen, hochprozentige alkoholische Getränke zu kaufen. In 20 Fällen erhielten sie problemlos die Spirituosen, während sich 21 Verkäufer an das Verkaufsverbot hielten und die vorgeschriebene Altersprüfung durchführten – das entspricht einer Verstoßquote von nahezu 50 Prozent.

Ähnliche Erfahrungen wurden auch in anderen Städten mit Alkohol-Testkäufen gemacht: Die Region Hannover verzeichnete bei dort erstmals im Frühjahr 2009 durchgeführten Testkäufen eine Verstoßquote von 53 Prozent. Diese sank durch regelmäßige Überwachungen bis zum Winter 2009/10 auf 34 Prozent. Bisherige Erfahrungen in Baden-Württemberg weisen in die gleiche Richtung: In Heilbronn mussten im Juni von 40 kontrollierten Läden 16 beanstandet werden, weil jugendliche Testkäufer dort branntweinhaltige Getränke wie Schnäpse oder Whiskey erhielten.

„Unsere Erkenntnisse zeigen deutlichen Handlungsbedarf“, so Klaus Eberle, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. „Die Aktion der vergangenen Woche war ein Probelauf, um zu sehen, wie weit sich die Händler an die eindeutigen Vorschriften des Jugendschutzes halten.“ Schließlich sei die Abgabe von Alkohol an Jugendliche eine Ordnungswidrigkeit und könne mit Geldbußen von bis zu mehreren tausend Euro geahndet werden. Bei der ersten Testkauf-Aktion beließen es die Polizisten und Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung in der Regel bei kostenfreien mündlichen Verwarnungen. Nur in einem Fall, bei dem der Verkäufer sich absolut uneinsichtig zeigte, wurde ein Bußgeld verhängt. Ergänzt werden die mündlichen Verwarnungen durch „blaue Briefe“ an die Verkäufer sowie die Eigentümer der Verkaufsstellen.

Die Fahnder von Stadt und Polizei gaben sich auch in den Fällen zu erkennen, in denen die Jugendlichen nach einer Ausweiskontrolle keinen Alkohol erhielten. In einem Fall konnte eine Kassiererin für ihr vorbildliches Verhalten in Anwesenheit des Filialleiters und eines sichtlich erfreuten Regionalleiters der Supermarktkette gelobt werden. Um die 21 Läden, die den Jugendlichen keinen Alkohol verkauft haben, in ihrem positiven Verhalten zu bestärken, erhalten auch diese Post von der Stadt, in der das positive Testergebnis dargestellt und erneut auf die Wichtigkeit des Jugendschutzes hingewiesen wird.

„Wir werden die Testkäufe in Zukunft wiederholen und dann – wo nötig – auch konsequent Bußgelder verhängen“, kündigt Specht an. Weitere Aktionen seien bis zum Sommer 2011 bereits geplant. „Für weitere sinnvolle Maßnahmen, wie örtlich und zeitlich begrenzte Alkoholverbote an bekannten Brennpunkten, fehlen uns aber leider derzeit die gesetzlichen Möglichkeiten“, ergänzt Specht. „Wir werden daher beim Land Baden-Württemberg weiter mit Nachdruck darauf hinwirken, uns entsprechende Möglichkeiten zu schaffen.“

Hintergrundinformationen:
Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden (§ 9 des Jugendschutzgesetzes). Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 € geahndet werden. Dabei müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen und die Schwere des Verstoßes bei der Bemessung des Bußgelds angemessen berücksichtigt werden. Der Bußgeldkatalog für Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren des Landes Baden-Württemberg geht insofern bei Alkoholabgabe an Jugendliche grundsätzlich von einem Rahmen zwischen 100 und 3 500 Euro im Einzelfall aus. Hinzu kommt, dass in gravierenden Fällen die Gewerbeerlaubnis des Betreibers auf dem Spiel stehen kann.

Die Zahl minderjähriger Jugendlicher, die wegen einer Alkoholvergiftung ins Universitätsklinikum Mannheim eingewiesen wurden, stieg von 28 Fällen 2001 auf 83 Fälle 2009. Das entspricht nahezu einer Verdreifachung. Im Zeitraum Januar bis Juli 2010 sind bereits 53 Fälle zu verzeichnen; hochgerechnet aufs Jahresende entspricht das etwa 90 Fällen.

Die Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren des Landes Baden-Württemberg, Dr. Monika Stolz, hat im April 2010 mitgeteilt, dass Jugendliche im Auftrag von Polizei oder Kommunen für Testkäufe eingesetzt werden können, wenn das angezeigt ist, um die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen zu gewährleisten.
Entsprechend der vom Ministerium genannten Voraussetzungen wurde(n)
• das Jugendamt beteiligt
• freiwillige Auszubildende der Stadt Mannheim im Alter von 16 bis 18 Jahren, die selbst und deren Erziehungsberechtigte nach umfassender Information ihr Einverständnis ausdrücklich erklärt haben, eingesetzt
• die Testkäufer von je einem Beschäftigten der Polizei und des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung begleitet
• die Testkäufer außerhalb ihres sozialen Umfeldes eingesetzt.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom Juli 2009 gegen ein in Freiburg verhängtes Alkoholverbot können Kommunen bis zu einer gesetzlichen Neuregelung des Landes keine solchen Verbote aussprechen.

Die Alkohol-Testkäufe sind ein weiterer Baustein der Suchtprävention in Mannheim: So erhalten z. B. Eltern von Jugendlichen, die alkoholisiert in der Öffentlichkeit angetroffen werden, einen Brief von der zuständigen Bürgermeisterin. Darin wird gezielt auf Hilfs- und Beratungsangebote aufmerksam gemacht.
Außerdem fanden bei mehreren Straßenfesten so genannte „HaLT-Aktionen“ unter Federführung des Fachbereichs Gesundheit statt. Das Präventionsprojekt „HaLT – Hart am LimiT“ basiert auf der frühzeitigen Ansprache von Kindern und Jugendlichen auf den Umgang mit Alkohol. Kernidee ist es, über das Suchthilfesystem hinaus dem Rauschtrinken bei Kindern und Jugendlichen entgegen zu wirken. Gleichzeitig erhalten Jugendliche, die durch riskanten Alkoholkonsum auffallen, frühzeitig Hilfe. An der Aktion beteiligen sich auch zahlreiche Mannheimer Vereine aktiv.
 

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