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Landau – Allgemeinverfügung

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar -Allgemeinverfügung regelt das Mitbringen und das Trinken von Alkohol zum Fest des Federweißen

Die Ordnungsabteilung der Stadt Landau hat zum bevorstehenden Fest des Federweißen eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum.

Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen sowie für die Ausschankstellen des Festes. Im Veranstaltungsbereich werden Hinweisschilder angebracht, die auf das Mitnahme-verbot hinweisen.

Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer von Donnerstag, 14. Oktober 2010, 19 Uhr, bis einschließlich Montag, 18. Oktober 2010, 1 Uhr.

In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung geplant.

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