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Landau – Alkoholverkaufsverbot in Rheinland-Pfalz?

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Alkoholkonsum in Deutschland – Warum kein nächtliches Alkoholverkaufsverbot in Rheinland-Pfalz?

 – „Mit einem flächendeckenden nächtlichen Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und ähnlichen Einrichtungen könnte dem Alkoholmissbrauch in Deutschland zumindest ein Stück weit entgegen getreten werden.“ Mit diesem Statement reagiert der Landauer Bürgermeister Thomas Hirsch in seiner Eigenschaft als Ordnungs- und Jugenddezernent auf die gestrige Medienveröffentlichung „Alkoholkonsum – nationales Desaster“ und der Expertenforderung nach höheren Preisen für Alkoholika.

Hirsch bedauert, dass sich das Land Rheinland-Pfalz bisher nicht entschließen konnte, den Verkauf von alkoholischen Getränken in Ladengeschäften aller Art sowie in Tankstellen, Bahnhöfen, Kiosken und Basaren in der Zeit von 22 bis 5 Uhr nachts zu untersagen. Hirsch verweist auf das Beispiel des Nachbarlandes Baden-Württemberg, in dem eine entsprechende Regelung zum 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Eine aktuelle Beschwerde gegen das dortige Landesgesetz beim Bundesverfassungsgericht blieb erfolglos.

Mit dem Verkaufsverbot verfolgt der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg das Ziel, den vor allem während der Nachtzeit zunehmenden, alkoholbedingten Straftaten und Ordnungsstörungen sowie auch Gesundheitsgefahren der Bevölkerung zu begegnen. Hirsch: „Es wäre gut, wenn auch der Landesgesetzgeber von Rheinland-Pfalz sich zu einem solchen Verkaufsverbot entschließen könnte“. Dies auch deshalb, weil es derzeit in Rheinland-Pfalz paradoxe Regelungsgegensätze gebe. Beispielsweise gelte entlang von Bundesfernstraßen bereits eine solche Regelung. Demnach verbietet das Bundesfernstraßengesetz nachts den Verkauf von Alkoholika entlang von Autobahnen, zum Beispiel an der A65-Raststätte „Pfälzer Weinstraße“. An den Tankstellen der parallel dazu verlaufenden früheren B38 allerdings gelte ein entsprechendes Alkoholverkaufsverbot nach rheinland-pfälzischem Landesrecht allerdings nicht.

„Bevor wir darüber reden, den Alkoholverkauf aus ordnungspolitischen Gründen durch entsprechende Zuschläge zu verteuern, sollten wir alle anderen Möglichkeiten nutzen, um einem übermäßígen Alkoholkonsum entgegenzuwirken. Dazu wäre das nächtliche Alkoholverkaufsverbot auch im Hinblick auf den Jugendschutz ein guter Beitrag“, so Hirsch
 

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