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Ludwigshafen -FWG kritisiert Strafverfahreneinstellung

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – FWG: Warum wurde das Verfahren wegen des Einwerfens von lebenden Mauerseglerküken in einen Baucontainer eingestellt? – Als vollkommen unangemessen kritisieren die Freien Wähler die Einstellung eines Strafverfahren wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz durch die Stadtsanwaltschaft Frankenthal wegen Einwerfen von lebenden Mauerseglerküken in einen Baucontainer. Dies war bei Sanierungsarbeiten in den Ebertblöcken im Frühjahr 2009 erfolgt.

Inzwischen wurden aufgrund des Vorgehens der FWG-Stadtratsfraktion die nicht mehr nutzbaren Nistpläzte durch 30 künstliche Mauersegelnistkästen ersetzt. Der Bestand der im Jahr 2009 betroffenen Bereiche betrug 5 Mauerseglerpaare. Da es bis zu drei Jahre dauert bis die künstlichen Nisthöhlen von den Mauerseglern angenommen werden, werden die neuen Höhlen noch nicht durch Mauersegler benutzt. Andere Gebäudebrüter nutzen vereinzelt bereits die Nisthöhlen. Hizu kommt, dass durch wetterbedingte Einflüsse die Zahl der aus Afrika kommenden Tiere örtlisch stark schwanken kann.

Die Gebäude, bei denen in 2011 Renovierungsarbeiten geplant sind, wurden in diesem Frühjahr hinsichtlich brütender Vögel angeschaut. Neben Mauerseglern nisten dort vor allem auch Spatzen.

Nach Angaben der Verwaltung ist jetzt sichergestellt, dass rechtzeitig vor Sanierungsbeginn die erforderlichen Maßnahmen (Verschließen der Nisthöhlen zur Brutzeit, zur Verfügung stellen von Ersatznistplätzen) eingeleitet werden.

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