Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar / Mainz – Das Land Rheinland-Pfalz hat die Programme „Modernisierung 2010“ und „Wohneigentum 2010“ verabschiedet. Die Fördermittel sind abrufbereit.
Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen unterstützt das Land mit zinsverbilligten Darlehen, die bei der Hausbank beantragt werden. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Darlehen ist die Höhe des Haushaltseinkommens. Für den Antrag über die Hausbank bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) wird zunächst eine Förderbestätigung von der für den Bau- oder Kaufort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung benötigt.
Wer sein Wohneigentum modernisieren möchte, kann ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Hausbank beantragen. Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums sind Einkommensgrenzen zu beachten. Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Der Förderkatalog umfasst unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts, alten- und behindertengerechte Maßnahmen und solche, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen. Für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums wird ebenfalls eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie benötigt.
Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen fördert das Land mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen müssen. Mit Zuschüssen werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die nachhaltig die Einsparung von Energie oder Wasser bewirken, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, außerdem der Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung und der Anbau zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs.
Informationen erhalten Interessenten auf den Internetseiten der LTH unter www.lth-rlp.de und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pfalz. Zuständige Sachbearbeiter, Martina Jung, Tel.: 06341 940201, E-Mail: Martina.Jung@suedliche-weinstrasse.de, Hans Zorn, Tel.: 06341 940202, E-Mail: Hans.Zorn@suedliche-weinstrasse.de.