Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar „Wir dachten eigentlich, das Schlimmste sei überstanden, doch seit Montag früh ist der Winter zurück!“, so Werner Knon, Abteilungsleiter für Straßenreinigung und Winterdienst bei der Abfallwirtschaft Mannheim. Schon morgens um vier waren wieder 150 Mann im Volleinsatz. Schneefall, Glätte und Tief Daisy hatten bereits in den letzten Wochen für Arbeit gesorgt und die Männer vom Winter-dienst vor große Herausforderungen gestellt. 50 maschinelle sowie 16 manuelle Volleinsätze waren notwendig – das sind doppelt so viele wie in der gesamten Saison 2008/2009. Rund 2.500 Tonnen Streusalz und 300 Tonnen Splitt wurden dabei verbraucht. Ein großes Lob an alle Mitarbeiter gab es vom zu-ständigen Bürgermeister Lothar Quast: „Der Winterdienst hat diese Extremsituation bislang mit Bravour gemeistert“.
Doch nicht nur der Winterdienst ist jetzt wieder gefragt. Auch die Bürger sind gefordert. Während die Stadt für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen sorgt, sind die Anlieger für das Streuen und Räumen vor ihren Grundstücken, insbesondere der angrenzenden Gehwege zuständig. In der Satzung der Stadt Mannheim zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege heißt es unter § 6: „Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und…weiteren Zuwege zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern …möglichst gefahrlos benutzt werden können.“ Die meisten Anwohner sind dem in den letzten Wochen vorbildlich nachgekommen, denn glatte Gehsteige stellen nicht nur für ältere Menschen eine erhöhte Gefährdungslage dar. Kommt es hier glättebedingt zu Unfällen, haftet der Eigentümer oder Besitzer (z. B. Mieter oder Pächter) des Grundstücks. Hat er seine Räum- und Streupflicht vernachlässigt, ist unter Umständen sein Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung gefährdet. Krankheit, Alter, Urlaub oder sonstige Abwesenheit sind keine Entschuldigung. In diesen Fällen müssen Dritte mit dem Räumen und Streuen beauftragt werden, z.B. Nachbarn, Verwandte oder Hausmeister- und Reinigungsdienste.
Aus Umweltschutzgründen ist in Mannheim der private Gebrauch von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen, das heißt bei extremem Eisregen und auf Treppen und Steigungen ist maximal ein Esslöffel pro Quadratmeter erlaubt.
Die Sicherheit der Bürger und der Umweltschutz liegen der Stadt am Herzen. „Wer auf den Gehsteigen vor seinem Haus nicht räumt und streut, gefährdet die Gesundheit anderer. Der Kommunale Ordnungsdienst beabsichtigt deshalb, die Streupflicht und die missbräuchliche Anwendung von Streusalz künftig zu kontrollieren und gegebenenfalls Verstöße auch zur Anzeige zu bringen“, so Klaus Eberle, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.
Die Mannheimer müssen sich darauf einstellen, dass der Winter noch manche weiße Überraschung bereit hält. „Letztes Jahr hatten wir im April den letzten Schneefall“, bestätigt Knon. Deshalb hat der Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst zum Thema Räumen und Streuen weitere Tipps zusammengestellt:
Schnee und Eis müssen an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feier-tagen bis 8 Uhr geräumt sein. Die Räumpflicht endet erst um 20 Uhr. Schneit es zwischendurch, muss nochmals gekehrt oder geschippt werden.
Bei Glätte sollte zusätzlich mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat dafür gesorgt werden, dass auf dem Gehweg niemand ausrutscht. Diese sind in Baumärkten und Gartencentern erhältlich. Salz darf aus Umwelt-schutzgründen nicht verwendet werden. Ausnahmen bilden Treppen-, Gefäll- oder Steigungsstrecken, hier sind maximal 20 Gramm pro Quadratmeter (ein Esslöffel) erlaubt.
Der Schnee darf nicht auf der Fahrbahn oder am Straßenrand aufgehäuft werden, da sonst der Verkehr behindert wird.
Damit bei Schnee und Eis der Alltag nicht ins Stocken gerät, müssen die Bewohner den Gehweg, soweit baulich möglich auf einer Breite von 1,50 Meter räumen.
Straßenabläufe und -rinnen müssen schneefrei bleiben, damit das Schmelzwasser bei beginnendem Tauwetter schneller abfließen kann.
Die Zugänge zu den Mülltonnen müssen stets schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies ist ein besonderes Anliegen der Müllabfuhr, die in den letzten Wochen große Schwierigkeiten hatte, zu manchen Standplätzen vorzudringen.